Freunde (†18, †20) sterbenEin Jahr nach Todesdrama an Karneval: Anklage erhoben

An einer Straße stehen zwei Holzkreuze, daneben Blumen, Kerzen und Engelsfiguren.

Nach dem Tod der beiden Freunde wurden an der L163 bei Weilerswist Kreuze aufgestellt und Blumen niedergelegt. Das Foto wurde am 14. März 2024 gemacht.

Vor einem Jahr sind zwei Freunde nach dem Besuch einer Karnevalsfeier bei einem Autounfall gestorben. Jetzt liegt die Anklage vor.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Zwei Freunde (†18, †20) kommen nach einer Karnevalsfeier ums Leben: Vor einem Jahr wurde Rosenmontag von diesem schrecklichen Unfall bei Weilerswist überschatten.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen den mutmaßlichen Unglücksfahrer (34) erhoben. Das bestätigte Daniel Radke, Sprecher des zuständigen Amtsgerichts Euskirchen, am Donnerstag (6. März 2025) gegenüber EXPRESS.de.

Weilerswist: Anklage ein Jahr nach Todesdrama an Karneval erhoben

„Es wurde Anklage zum Strafrichter wegen fahrlässiger Tötung erhoben“, so der Gerichtssprecher. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nach dortigen Ermittlungen sei für den 34-Jährigen der Unfall vermeidbar gewesen, erklärte Radke.

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Laut Anklage soll der Angeschuldigte mit Abblendlicht in einen Überholvorgang gefahren sein. Wenn er mit Fernlicht gefahren wäre, so der Vorwurf, hätte er die Personen auf der Straße gesehen. Oder er hätte bei Abblendlicht mit geringerer Geschwindigkeit fahren müssen.

Das Todesdrama passierte in der Nacht zum 12. Februar 2024. Die späteren Opfer waren auf dem Heimweg von einer Feier, als sie auf der L163 zwischen Weilerswist und Metternich vom VW Polo GTI des Angeschuldigten erfasst und so schwer verletzt wurden, dass sie verstarben.

Die Freunde hatten tüchtig gefeiert und waren stark alkoholisiert zu Fuß auf der Straße unterwegs. Ein Kumpel, der bereits ein mit anderen Freunden vollbesetztes Auto zu einem McDonald's in der Nähe gebracht hatte, wollte sie gleich nachholen. Doch so weit kam es nicht.

Ein stark beschädigtes Auto steht auf einer Landstraße, dahinter ein weiteres Auto.

Der VW Polo GTI des Beschuldigten wurde bei dem folgenschweren Unfall in der Nacht zum 12. Februar 2024 schwer beschädigt. Dahinter der Audi, den der Polofahrer zuvor überholt hatte.

Unmittelbar vor dem tödlichen Zusammenstoß soll der Angeschuldigte beschleunigt und einen Audi, der vor ihm mit circa 50 km/h unterwegs gewesen sein soll, überholt haben. An der Unglücksstelle sind 100 km/h sowie das Überholen erlaubt. Doch bei dem Überholmanöver hatte der Autofahrer die jungen Männer in der Dunkelheit offenbar übersehen.

Freunde sterben – Anklage gegen Autofahrer noch nicht zugelassen

Die Freunde, die bei demselben Autohändler eine Ausbildung machten, hatten keine Chance. Der 20-Jährige starb noch vor Ort, der 18-Jährige erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

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Bei dem Angeschuldigten, der auf derselben Karnevalsfeier war wie die Verstorbenen, hatten sich keine Hinweise auf Alkoholkonsum ergeben. Es wurden jedoch Medikamente in seinem Blut gefunden, die aber aufgrund des niedrigen Wertes für den Unfallverlauf nicht relevant waren.

Laut Gerichtssprecher Daniel Radke wird jetzt geprüft, ob die Anklage gegen den 34-Jährigen zugelassen wird, um schließlich zu entscheiden, ob die Hauptverhandlung zu eröffnen ist. Wenn ja, wird festgesetzt, wann er sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Amtsgericht Euskirchen verantworten muss. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe.