An NRW-BahnhofMann (35) mit ungewöhnlicher Bitte an Polizei – dann geht er sofort in Haft

Menschen und Polizei-Autos vor dem Hauptbahnhof in Dortmund.

Am Dortmunder Hauptbahnhof, hier ein Symbolfoto aus dem November 2021, trat ein 35-Jähriger mit einer Bitte an die Bundespolizei heran.

Eine hoffnungsvolle Frage, aber eine enttäuschende Antwort für einen 35-jährigen Mann am Hauptbahnhof in Dortmund.

Das war wohl ein klassisches Eigentor, das sich ein 35-jähriger Mann am Dienstagabend (3. Mai) im Dortmunder Hauptbahnhof geschossen hat. Wohl auch wegen seines starken Alkoholkonsums war er offenbar nicht mehr ganz Herr seiner Sinne.

Gegen 18 Uhr war der Mann bei der Bundespolizei am Bahnhof vorstellig geworden – mit einer ungewöhnlichen Bitte. Der 35-Jährige bat die Einsatzkräfte um einen Schlafplatz für die Nacht.

Dortmund Hauptbahnhof: Mann will Schlafplatz und wird festgenommen

Zunächst bat ihn die Polizei um seinen Ausweis, den der Mann sofort übergab. Dass damit seine Personalien überprüft wurden, hatte er offenbar nicht bedacht. Denn bei der Kontrolle kam die Wahrheit über ihn ans Licht.

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Die Überprüfung ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gleich zweimal gesucht wurde. Das Amtsgericht Stuttgart hatte ihn im Juli 2020 wegen Bedrohung und im März 2021 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 480 Euro bzw. 1800 Euro verurteilt.

Strafen nicht bezahlt, jetzt 210 Tage Haft: Mann (35) muss ins Gefängnis

Aber: Der Gesuchte hatte die geforderten Geldstrafen bisher nicht beglichen und wurde deshalb per Haftbefehl gesucht.

Auch am Dienstag konnte der Mann die geforderte Geldsumme nicht aufbringen und musste die Ersatz-Haftstrafe antreten: Die Einsatzkräfte brachten ihn in die JVA, wo er 210 Tage bleiben muss. Bereits vorher war sein Alkoholwert überprüft worden, er lag bei 1,8 Promille.

Bundespolizei: Ähnlicher Fall am Hauptbahnhof Essen

Ebenfalls am Dienstag vollstreckte die Bundespolizei im Ruhrgebiet weitere Haftbefehle, diesmal am Bahnhof von Essen. Bei der Kontrolle eines 53-Jährigen kam heraus, dass der Mann gleich zweimal per Haftbefehl gesucht wurde.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte ihn im Oktober 2020 wegen Entziehung elektrischer Energie zu einer Geldstrafe von 950 Euro verurteilt. Da er die geforderte Summe bisher nicht beglich, wurde er per Haftbefehl gesucht. Zudem ordnete das Amtsgericht Sicherungshaft an, da der 53-Jährige Bewährungsauflagen nicht erfüllte.

Mann (53) per Haftbefehl gesucht: Jetzt geht es zum Haftrichter

Das Gericht hatte den Mann im Januar 2021 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Dann soll er gegen die Arbeitsauflage verstoßen haben und bei einem Anhörungstermin nicht erschienen sein.

Nach einem Alkoholtest (1,3 Promille) wurde der Bahn der Polizei Essen übergeben. Er soll nun einem Haftrichter vorgeführt werden. (tw)