NachbarschaftsstreitAuf Nachbars Terrasse spucken ist keine Beleidigung

Der Streit landete vor Gericht.

Rheinbach – Der Umgangston zwischen Tom K. (24, Namen geändert) und seiner Nachbarin war noch nie der herzlichste. Doch was sich der junge Mann im Sommer 2013 leistete, war eine Frechheit: Er beleidigte die Nachbarin als „Pissnelke“, spuckte auf ihre Terrasse. Da hatte sie die Nase gestrichen voll, rief die Polizei – und K. landete vor Gericht.

Der Rheinbacher will nicht gespuckt haben, um die Mitbewohnerin im Erdgeschoss zu reizen: „Ich hatte eine geraucht und wollte den schlechten Geschmack im Mund loswerden.“

Doch flugs war aus der Ekel-Geste ein handfester Zoff geworden, bei dem der Mann der Nachbarin Tom K. sogar mit dem Einsatz eines Messers gedroht haben soll. Dazu kam es aber zum Glück nicht.

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Während die Staatsanwaltschaft auch das Spucken als Beleidigung wertete und 800 Euro Geldstrafe forderte, meinte Strafrichter Dr. Jan Fante: „Spucken ist zwar auf Deutsch gesagt eine Sauerei, aber ob es als Beleidigung anzusehen ist, wage ich in diesem Fall zu bezweifeln.“

Die Beschimpfung als Pissnelke hingegen sei eine „Formalbeleidigung“, so Fante: „Sie ist in keinem Fall als gerechtfertigt anzusehen.“

Der Richter beließ es bei 400 Euro Geldstrafe und sagte zum Abschied ein paar mahnende Worte: „Es ist nicht gerade die feine englische Art, wie sie als Nachbarn allgemein miteinander umgehen.“