Schießerei in BonnCosta vor Gericht: „Werde ich wegen jedem Scheiß angeklagt?“

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März 2015: Großeinsatz der Polizei nach der Schießerei an der Belderberg-Bar „Take Two“

Bonn – Er ist wohl das, was man einen „schweren Jungen“ nennt: Costa S., genannt „Der schöne Costa“. Sechs Jahre hat er wegen Zuhälterei, Vergewaltigung, Geiselnahme gesessen, seitdem 41 Verfahren wegen kleinerer Delikte gesammelt.

Ex-Rocker kassierte Schuss ins Bein

Im März 2015 wurde S. bei einer Schießerei vor dem „Take Two“ ins Bein geschossen (EXPRESS berichtete). Zwei syrische Brüder müssen sich frühstens ab Frühjahr 2018 wegen versuchten Totschlags an ihm verantworten. Die Ballerei vor der Bar am Belderberg war es auch, die den „schönen Costa“ jetzt selbst auf die Anklagebank verfrachtete. Wegen illegalen Waffenbesitzes.

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Donnerstagmorgen im Bonner Amtsgericht: Costa S. (r.) lässt sich von seinem Anwalt Rüdiger Böhm hinter einem Aktendeckel verstecken.

„Sechs Schüsse schüchtern mich nicht ein“

S. freute sich sichtlich über das Medieninteresse an seinem Prozess – Anwalt Rüdiger Böhm musste dem 39-Jährigen, der nach der Schießerei öffentlich rumtönte, sechs Schüsse schüchterten ihn nicht ein, eine Pressekonferenz am Krankenbett gab, regelrecht von den Kameras fernhalten.

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Waffe zum Schutz der Freundin besorgt

Dass er offenbar doch Angst hatte, hat S. im Prozess zwar nicht zugegeben. Doch den Polizisten, die im September 2015 seine beiden Wohnungen durchsuchten, hatte er gesagt, er habe die scharfe Waffe zum Schutz seiner Freundin besorgt.

„Werde ich wegen jedem Scheiß angeklagt?“

Wie schnell er an die Decke geht, bewies S. im letzten Wort: „Entweder bin ich hoch-kriminell und keiner kann mir was nachweisen oder ich werde wegen jedem Scheiß angeklagt“, polterte S. mit Bezug auf die 41 Verfahren seit seiner Entlassung (endeten meist mit Freispruch oder Einstellung).

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Eine scharfe (r.) und eine Gaspistole stellten Polizisten bei den Durchsuchungen der beiden Wohnungen von Costa S. sicher.

Staatsanwalt wollte Knast

Im aktuellen Prozess gab’s ein Jahr auf Bewährung. Riesen-Glück für S., denn die Tat war unter laufender Bewährung. Der Richter hielt ihm aber zu Gute, dass er unter dem Eindruck der Schießerei ein besonderes Bedürfnis nach Schutz gehabt habe. „Trotzdem muss das im erlaubten Rahmen bleiben“, so Richter Dr. Gerd Kathstede. Der Staatsanwalt hatte eine Knaststrafe beantragt. Da ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.

Nächster Prozess steht bald an

So oder so steht der nächste Ärger dem „schönen Costa“ schon ins Haus: Mitte Januar hat er in Euskirchen einen Prozess wegen Körperverletzung nach einer Karnevalsparty.