Ein 51-Jähriger aus Neunkirchen-Seelscheid hat einen miesen Notdienst-Abzocker überführt – dank eines Marders.
Marder im KellerNRW: Mann ruft Schädlingsbekämpfer – und dann direkt die Polizei
Riesen Schreck für einen Mann (51) aus Neunkirchen-Seelscheid: In seinem Keller hatte sich ein Marder einquartiert! Kein Problem, dachte er, schließlich gibt es dafür Schädlingsbekämpfer. Im Internet fand er auch schnell eine entsprechende Firma.
Mittwochnachmittag (29. Dezember 2021) stand dann ein junger Mann (22) auf der Matte, um den Marder zu vertreiben. Doch das Verhalten des angeblichen Experten wurde so verdächtig, dass der 51-Jährige die Polizei einschaltete.
Neunkirchen-Seelscheid: „Experte“ will Marder-Auftrag in bar bezahlt
Zunächst führte der „Schädlingsbekämpfer“ lediglich einige oberflächliche Arbeiten nach Anweisung des Auftraggebers durch. Heißt: Er versprühte Spray dort, wo der Hausbesitzer den Marder gesehen hatte. Anschließend bat er den 51-Jährigen zur Kasse und händigte ihm eine Rechnung aus – ohne Bankdaten. Die Höhe des geforderten Betrages war nicht das Problem, wohl aber, dass er bar bezahlen sollte.
Das wollte der Hausbesitzer nicht. Daher musste der 22-Jährige eine neue Rechnung mit Bankdaten ausstellen. „Dabei fiel dem Auftraggeber auf, dass die Rechnung plötzlich auf eine völlig andere Firma ausgestellt war“, erklärt Stefan Birk, Sprecher der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg. Ein kurzer Blick ins Internet habe dann ausgereicht, um zu erkennen, dass diese Firma auf verschiedenen Seiten als unseriös bezeichnet wurde.
22-Jähriger laut Polizei Rhein-Sieg bundesweit bekannter Abzocker
Die alarmierten Polizisten überprüften den 22-Jährigen mit Wohnsitz in Castrop-Rauxel. Dabei stellte sich heraus, dass er bundesweit im Zusammenhang mit „Abzocke“ für verschiedenste Firmen im Bereich Türöffnung, Sanitärnotdienst und Schädlingsbekämpfung aufgefallen war. Für die Firmen arbeite er nach eigenen Angaben als Subunternehmer oder Kooperationspartner.
„Aufgrund der unterschiedlichsten Rechnungsvordrucke, die auch in seinem genutzten Fahrzeug gefunden wurden, besteht der Verdacht, dass die Firmen tatsächlich nicht existent sind und die beauftragten Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt werden“, so Sprecher Birk.
Neunkirchen-Seelscheid: Verdächtiger fuhr Hyundai ohne Firmenaufdruck
So war der Hyundai ohne Firmenaufdruck, mit dem der Verdächtige angereist war, am Montag (27. Dezember 2021) im Sauerland im Zusammenhang mit einem Leistungsbetrug bei einer Rohrverstopfung aufgefallen. Dort hatten zwei unbekannte Männer mehr als 500 Euro kassiert, ohne die Verstopfung beseitigt zu haben. Polizeisprecher Stefan Birk: „Ob der 22-Jährige einer der Unbekannten ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.“
Der benutzte Pkw wurde als mutmaßliches Tatmittel, um zu den Tatorten zu reisen, sichergestellt. Zudem erstatteten die Beamten neben der Anzeige wegen des Verdachtes des Leistungsbetruges noch eine weitere Anzeige, weil der 22-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Verbraucherzentrale rät: Rechtzeitig einen Notfallplan aufstellen
Die Verbraucherzentrale rät: Sorgen Sie rechtzeitig vor und stellen einen Plan für den Notfall auf:
- Manchmal geht es nicht ohne Schlüsseldienst oder Rohrreinigungsfirma. Für solche Fälle nützt die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen Anbieter am Wohnort. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu transparenten Preisen an? Dann ist er der Richtige für den Notfall. In Ihrem Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor Ihrer Tür ist die Rufnummer im Ernstfall griffbereit.
- Vielleicht lässt sich eine Türnotöffnung in der Nacht oder am Wochenende auch vermeiden. Für diesen Fall lohnt sich ein Notfallplan: Gibt es Möglichkeiten für eine Spontanübernachtung bei Freunden oder ein günstiges Hotel in der Nähe? Eine Nacht im Hotel ist oft günstiger zu haben als ein überteuerter Schlüsseldienst. Machen Sie sich, wenn es geht, erst am nächsten Werktag auf die Suche.
- Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, von wo der Monteur kommen wird. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt berechnet, können Sie darüber hinausgehende Beträge von der Rechnung streichen. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält.
- Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die einzelnen Posten wichtig. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Solche Passagen dürfen Sie streichen. Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich so vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
- Falls der Dienstleister Ihnen droht, ist ein Anruf bei der Polizei über den Notruf 110 angemessen. Denn: Nötigung ist strafbar. In kritischen Situationen können Sie auch einen Nachbarn zur Unterstützung holen. Im Ernstfall fordern Sie den Monteur auf, Ihr Grundstück zu verlassen. Hält er sich nicht daran, können ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen. (iri)