Die Tat hatte über Nordrhein-Westfalens Landesgrenze hinaus für Entsetzen gesorgt: Mit einer Axt soll ein 37-Jähriger aus Eifersucht einen Mann im Schlaf getötet haben. Jetzt hat der Prozess begonnen.
Ex und neuer Freund nackt auf dem SofaMann greift zur Axt: „Konnte das nicht ertragen“
Den Blick hält er ständig nach unten. Ins Gesicht schauen lässt sich der 37-Jährige nicht. Doch der sogenannte Axtmörder von Kalletal legt am Montag (9. Januar 2023) zum Prozessauftakt am Landgericht Detmold ein Teilgeständnis ab.
Über seinen Verteidiger Johannes Salmen lässt er eine entsprechende Erklärung vorlesen. Den tödlichen Angriff mit einer Axt auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin am 18. Juni 2022 gibt er zu.
Mutmaßlicher Axtmörder von Kalletal: Sex mit Ex angeblich einvernehmlich
Er habe mitbekommen, dass das Paar miteinander geschlafen habe. Die beiden hätten nackt nebeneinander auf dem Schlafsofa gelegen. „Ich konnte das nicht ertragen“, sagte der 37-Jährige demnach. Daraufhin habe er die Axt aus der Garage geholt. Das Opfer (39) stammte aus Rinteln in Niedersachsen.
Laut Staatsanwaltschaft tötete der Angeklagte zuerst unter Drogeneinfluss den schlafenden Mann mit einer Axt, während die Frau daneben lag. Dann soll er seine Ex-Freundin in einem anderen Raum der Wohnung mehrfach vergewaltigt haben. Der Angeklagte streitet das ab. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. So schildert es der heute 37-Jährige.
Nach der Tat soll er die Frau und ihre beiden Kinder in ein Auto gezwungen haben und davongerast sein. Da er keinen Führerschein hatte und auch nicht Auto fahren konnte, geriet er durch seine Fahrweise in den Fokus der Polizei. Die ahnte von der blutigen Tat zu diesem Zeitpunkt noch nichts.
Der Verdächtige nutzte jedoch einen Überraschungsmoment bei der Kontrolle und rannte davon. Über fünf Wochen flüchtete der Mann dann in Richtung Polen. Die Polizei hatte die Bevölkerung in Ostwestfalen-Lippe und Niedersachsen zur Vorsicht aufgerufen, Lastwagenfahrer wurden gebeten, achtzugeben.
In Brandenburg wurde der Mann schließlich am 21. Juli in Brieskow-Finkenheerd nahe der polnischen Grenze festgenommen. Dabei waren Spezialkräfte der Polizei im Einsatz.
Prozessauftakt in Detmold: Witwe als Nebenklägerin im Gerichtssaal
Beim Prozessauftakt schildert der 37-Jährige, wie er kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine mit seiner damaligen Freundin und deren Kindern aus einem Dorf rund sieben Kilometer von der Frontlinie entfernt über Polen nach Deutschland geflohen war. Das spätere Opfer habe ihnen hier geholfen. „Er hat uns eine Wohnung und mir Jobs besorgt“, ließ der Angeklagte vorlesen.
Schnell sei er aber dahinter gekommen, dass der Mann und seine Freundin ein Paar waren. „Ich konnte auf dem Handy nachvollziehen, was die beiden sich geschrieben hatten.“ Darüber habe er auch die Frau des späteren Opfers informiert. Später sei er aus der Wohnung geworfen worden, habe im Wald gelebt und sich mit Gelegenheitsjobs durchgekämpft. Die Witwe sitzt als Nebenklägerin im Gerichtssaal.
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Der 37-Jährige saß wegen einer vergleichbaren Tat mit einer Axt bereits einmal im Gefängnis. Das Landgericht Detmold zitierte ein Urteil aus der Ukraine. Demnach hatte der Mann ohne Berufsausbildung vor rund zehn Jahren eine Frau in der Ukraine getötet. Nach eigener Aussage wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt, nach sieben Jahren wurde er entlassen. Auch hier war das Motiv Eifersucht. Zuerst hatte er laut Urteil seine damalige Freundin unter Alkoholeinfluss mit einem Messer angegriffen. Als die Klinge abbrach, tötete er die Frau mit einem Axthieb.
Prozess in Detmold: Rechtsmediziner mit Gruselschilderung
2022 dann in Deutschland die ähnliche Tat. Nach Angaben eines Rechtsmediziners, der als Zeuge im Prozess aussagte, konnte die Axt beim Opfer in Kalletal erst in der Rechtsmedizin entfernt werden. Das Tatwerkzeug war neun Zentimeter tief in den Schädel eingedrungen. „Dazu muss die Axt von oben mit großer Wucht geführt worden sein“, sagte der Mediziner Bernd Karger vor dem Landgericht.
Die Ex-Freundin des Angeklagten lebt wieder in der Ukraine. Sie weigere sich aus Angst, nach Deutschland zu kommen, um als Zeugin auszusagen, so Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Deshalb prüft das Gericht jetzt eine Befragung per Video. Das Landgericht will voraussichtlich Anfang Februar ein Urteil verkünden. (dpa)