Video deckt alles aufNRW: Mann (46) klaut 9-Euro-Ware – jetzt muss er für Jahre in den Knast

Polizei-Autos vor dem Hauptbahnhof in Dortmund. Dort ist in der Nacht auf Sonntag (16. Januar) ein Streit eskaliert. Das Symbolfoto stammt aus dem November 2021.

Am Hauptbahnhof in Dortmund, hier ein Foto aus dem November 2021, fiel ein Straftäter auf. Er muss nun ins Gefängnis.

Kleine Handlung, große Wirkung: Einem Mann wurde im Dortmunder Hauptbahnhof nicht nur ein aufmerksamer Ladendetektiv zum Verhängnis, sondern auch seine eigene Vergangenheit.

Da war sich wohl jemand sehr sicher, dass er nicht auffallen würde. Sonst hätten in diesem Fall Chance und Risiko in keinem sinnvollen Verhältnis gestanden! Die Bundespolizei berichtet von einem Fall aus Dortmund, an dessen Ende ein 46-jähriger Mann nun für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis geht.

Am Freitag (3. Juni) gegen 14.45 Uhr hatten Mitarbeitende eines Drogeriemarkts im Dortmunder Hauptbahnhof die Bundespolizei um Hilfe gebeten. Der 46-Jährige war beim Versuch, Ware für insgesamt neun Euro zu klauen, erwischt worden.

Hauptbahnhof Dortmund: Mann (46) klaut Ware für neun Euro

Der Ladendetektiv (32) hatte den Täter beobachtet, wie dieser ohne zu bezahlen den Laden verließ und ihn vor dem Geschäft gestellt. Aus seinem Büro rief er die Einsatzkräfte der Bundespolizei zur Hilfe – Personalien für die Anzeige bitte!

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„Der Mitarbeiter übergab den Beamten die Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera, auf welchen die Tathandlung zu sehen sei“, erklärt eine Sprecherin der Bundespolizei.

Bundespolizei macht Entdeckung: Täter bereits zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Auf der Wache wurde die Identität des Täters festgestellt und eine brisante Entdeckung gemacht. Der Mann war zur Fahndung ausgeschrieben.

„Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann im Januar 2022 rechtskräftig wegen Wohnungseinbruchdiebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Gesuchte hatte sich der der Strafvollstreckung bisher entzogen“, so die Sprecherin.

Seine Strafe muss der 46-Jährige nun absitzen. Und: Weil bei ihm auch verschreibungspflichtige Medikamente gefunden wurden, muss er sich außerdem wegen Diebstahls und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten. (tw)