Kuriose Story aus Essen: Nachdem das SEK in eine falsche Wohnung stürmte, sollte der Bewohner (25) mit einem Gutschein beschwichtigt werden. Er will aber jetzt mehr!
Slapstick-Fall in NRWSEK stürmt falsche Wohnung: Unfassbar, was Mann (25) als Entschuldigung bekommt
Es gibt offenbar tatsächlich nichts, was es nicht gibt. Das zeigt ein aktueller Fall aus Essen (NRW), der wohl nur für Außenstehende lustig, für den Betroffenen aber mehr als unangenehm ist. Vorhang auf für einen der kuriosesten Polizei-Einsätze des Jahres 2022!
Was ist passiert? Wie eine Polizeisprecherin am Dienstag (8. Februar) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, haben Spezialeinsatzkräfte der Polizei am 25. Januar in Essen eine falsche Wohnung gestürmt und einem jungen Mann einen gehörigen Schrecken eingejagt. Zuvor hatte die Bild über den Fall berichtet.
Essen: SEK dringt in falsche Wohnung ein und überwältigt 25-Jährigen
Aber: Das SEK legt offenbar noch Wert auf gute Manieren. Denn die Reaktion auf den eigenen Fehler war durchaus kurios. Als kleine Wiedergutmachung für den Irrtum habe der Einsatzleiter dem Betroffenen, ein 25-jähriger Student, später einen von ihm selbst besorgten Gutschein eines Online-Handels im Wert von 50 Euro und ein offizielles Entschuldigungsschreiben zukommen lassen.
Laut Polizeisprecherin stürmte das SEK am 25. Januar gegen 8.15 Uhr die Wohnung in der Pfeifferstraße in der Nähe der Zeche Zollverein in Essen. Wegen „widersprüchlicher Angaben zur Lage der Wohnung“ seien die Einsatzkräfte zunächst in die Wohnung in der falschen Etage eingedrungen. Die Tür wurde aufgebrochen, der verdutzte 25-Jährige überwältigt und gefesselt.
Irrtum des SEK: Einsatzleiter besorgt 50-Euro-Gutschein
Immerhin: Da eine Personenbeschreibung zum gesuchten Mann vorlag, sei der Irrtum sofort aufgefallen. „Bindet ihn los, es ist der Falsche“, soll ein Polizist laut Zeitungsbericht gesagt haben. Erst später wurde der richtige Verdächtige im selben Haus festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, an einer Essener Schule Menschen bedroht und mit einer Schusswaffe hantiert zu haben.
Laut Zeitungsbericht will sich der 25-Jährige mit dem Gutschein allerdings nicht zufriedengeben. Er empfinde das als „Verhöhnung“ und verlange als Entschädigung über einen Anwalt vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld, schrieb die Bild.
Seinen Angaben zufolge leide er seit dem Einsatz an Angstzuständen und Schlafstörungen. Bei der Versorgung durch Sanitäter und einen angeforderten Notarzt (der Mann klagte über Probleme mit dem Hören) waren keine Verletzungen bei ihm festgestellt worden. (tw, mit dpa)