In NRW-NagelstudioMitarbeitende sollen sich ausweisen – Zollbeamte erkennen Betrug sofort

Eine Kosmetikerin trägt in einem Nagelstudio eine Gelschicht auf die Nägel einer Kundin auf.

In einem Nagelstudio in Herne nahmen Dortmunder Zollbeamten drei Verdächtige wegen illegalen Aufenthalts und illegaler Beschäftigung fest. Hier ein Symbolbild von 2017 aus Berlin.

In einem Nagelstudio in Herne hat die Polizei drei Verdächtige wegen illegalen Aufenthalts festgenommen. Zwei von ihnen waren den Beamten nicht unbekannt.

Wegen des illegalen Aufenthalts und illegaler Beschäftigung haben Beamte des Hauptzollamts Dortmund am Mittwoch (19. Oktober 2022) zwei Männer und eine Frau in einem Nagelstudio in Herne in NRW festgenommen.

Die aus Vietnam stammenden Männer waren gerade mit der Maniküre ihrer Kundinnen beschäftigt, als die Zollbeamten eintrafen.

Illegaler Aufenthalt: Polizei nimmt Verdächtige in Herner Nagelstudio fest

Wie die Polizei am Freitag (21. Oktober) berichtet, konnten die beiden Männer keine Arbeitsgenehmigung vorweisen. Einer der beiden hatte lediglich ein polnisches Touristenvisum, mit dem er in Deutschland nicht hätte arbeiten dürfen.

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Der andere zeigte Ausweispapiere von einer Person vor, die im Jahr 1983 geboren wurde. Da der Mann den Beamten jedoch deutlich jünger vorkam, ermittelten sie per Fingerabdruck seine wahre Identität. Daraufhin stellte sich heraus, dass der 20-Jährige bereits von dem Ausländeramt Köln gesucht wurde.

Im Hinterraum des Nagelstudios befand sich zudem noch eine Frau, die den Beamten nicht unbekannt war. Sie war bereits wegen mehrfacher Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgenommen worden.

Gegen alle drei Personen läuft nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Sie wurden vorläufig festgenommen und durch einen Dolmetscher vernommen. Über den weiteren Verlauf entscheidet nun die Auslandsbehörde.

Auch Arbeitgeber droht Strafverfahren

Doch auch dem Arbeitgeber droht nun ein Verfahren wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt und wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

Das kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und zusätzlichen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro führen. Auch hier dauern die Ermittlungen an.

Vietnamesische Staatsangehörige benötigen in Deutschland einen nationalen Aufenthaltstitel, in dem die Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit vermerkt ist, um hier arbeiten zu dürfen. (cab)