Wie von Sinnen ist in der Nacht auf Donnerstag ein obdachloser Mann auf Einsatzkräfte der Bundespolizei am Münsteraner Hauptbahnhof losgegangen. Ihn erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren.
Einsatz in MünsterWie von Sinnen: Mann (34) spuckt Polizeikräfte an – und das war noch nicht alles
Ein saftiges Paket an Strafanzeigen hat sich in der Nacht zu Donnerstag (24. März 2022) ein 34-jähriger Mann im Bereich des Münsteraner Hauptbahnhofs eingehandelt.
Der Wohnungslose pöbelte gegen Mitternacht erst Passanten und Reisende an und ging schließlich auf Beamte der Bundespolizei los. Nun erwartet ihn ein umfangreiches Strafverfahren.
Münster: Obdachloser Mann spuckt Beamte an und verletzt einen Polizisten
Es war nicht das erste Mal, dass der 34-Jährige durch ausfallende Pöbeleien auffällig geworden war. Bereits Stunden zuvor und auch in den vergangenen Tagen war er durch ähnliches Verhalten immer wieder aufgefallen. Er erhielt von den Kräften der Polizei deshalb schon einen Platzverweis für den Bereich des Hauptbahnhofs. Diesen ignorierte er jedoch wiederholt, außerdem führte er seine Schimpftiraden trotz des Eintreffens der Bundespolizei fort.
Viel schlimmer noch: Als ein Streifenwagen ankam, empfing er die Beamten und Beamtinnen mit wüsten Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen. Er spuckte die Polizeikräfte an, auch Glasflaschen gingen zu Bruch. Darüber hinaus bewarf er die Polizisten und Polizistinnen mit Gegenständen aus seinem Gepäck, als der Platzverweis zwangsweise durchgeführt werden sollte. Der wohnungslose 34-Jährige flüchtete darauf in den Innenbereich des Hauptbahnhofs in Münster, wo er jedoch unter massiver Gegenwehr festgenommen wurde.
Auch auf dem Weg in den Polizeigewahrsam hatte der Festgenommene sich noch nicht beruhigt, er bedrohte die Einsatzkräfte weiterhin und trat nach ihnen. Ein Bundespolizist wurde dabei leicht verletzt. Auf ihn kommt nun ein umfangreiches Strafverfahren zu: unter anderem wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. (nb)