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ARD, ZDF & Co.Große Änderungen bei TV-Sendern stehen bevor – welche Folgen für Rundfunkbeitrag?

Blick in den Regieraum, während Ella, eine 12-jährige Schülerin, im „Tagesthemen“-Studio am 04.04.2022 ihren Kommentar einspricht. Ella präsentierte den traditionellen Kommentar in der ARD-Hauptnachrichtensendung „Tagesthemen“.

Blick in den Regieraum der „Tagesschau“ in Hamburg, während am 4. April 2022 eine 12-jährige Schülerin den traditionellen Kinder-Kommentar für die ARD-Hauptnachrichtensendung einsprach.

Für die öffentlich-rechtlichen Sender stehen große Änderungen bevor. Am Donnerstag (2. Juni) könnte in Berlin der Grundstein gelegt werden. TV-Zuschauerinnen und Zuschauer betrifft neben dem Fernsehprogramm vor allem eine wichtige Entscheidung zum Rundfunkbeitrag.

Wie sehen wir künftig fern? Hat das klassische, lineare Fernsehen überhaupt eine Zukunft oder stirbt es aus?

Auch bei den diesjährigen Medientagen Mitteldeutschland ab dem 2. Juni in Leipzig geht es um das Fernsehen und die Medien der Zukunft. Wie geht es etwa mit den öffentlichen-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF weiter? Ab Donnerstag (2. Juni) gibt es darauf vermutlich erste Antworten.

Denn dann wollen die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder bei der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin die erste Stufe der Reform für die öffentlich-rechtlichen Sender (TV und Radio) beschließen.

Alles zum Thema ZDF

Das sind die Themen, um die es geht:

  1. Freiheiten für öffentlich-rechtliche Sender im Internet
  2. TV-Angebot Unterhaltung
  3. Flexibilisierung des Programmauftrags 
  4. Rundfunkbeitrag

Schon lange produzieren ARD und ZDF mit den dazugehörigen Spartensendern nicht mehr „nur“ klassisches lineares Fernsehen, sondern stellen auch im Internet, auf Social Media sowie in den jeweiligen Mediatheken ein breites Informationsangebot zur Verfügung. Sie gehen mit der Zeit und bieten Zuschauerinnen und Zuschauern, vor allem den jüngeren Generationen, Bewegtbildinhalte auch zeitunabhängig und crossmedial an.

ARD und ZDF durch verpflichtenden Sendungsbezug online ausgebremst

Der Haken: Die Sender werden in ihrer Schnelligkeit, Flexibilität und Kreativität von veralteten Strukturen gebremst. Denn noch müssen fast alle Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz einen Bezug zur linear ausgestrahlten TV-Sendung aufweisen.

Die gute Nachricht: Genau dieser bislang verpflichtende Sendungsbezug soll nun wegfallen. Dies gäbe den öffentlich-rechtlichen Medien mehr Freiheiten im Internet und würde Raum für kreative Online-Angebote schaffen.

Den Privatsendern und Verlagen passt das natürlich gar nicht. Doch „die Sache ist so gut wie durch“, zitiert MDR einen Insider.

Öffentlich-rechtliche Sender: Unterhaltung bleibt Teil des TV-Programms

Uneinigkeit gibt es offenbar aber noch beim Thema Unterhaltung. Aktuell gehört die Sparte neben Information, Kultur, Bildung und Sport zum Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen. Im Interesse der privaten Sender hätte sich dies mit dem neuen Medienstaatsvertrag für ARD und ZDF in Form von Beschränkungen geändert.

Laut MDR sei jedoch geplant, die Unterhaltung im Programmauftrag zu belassen, sie aber als besondere „öffentlich-rechtliche Unterhaltung“ genauer zu definieren. Wie genau, ist noch nicht klar. „Hier liegen mehrere Kompromissvorschläge auf dem Tisch“, werden die zuständigen Staatskanzleien der Bundesländer zitiert. „Wir sind da nah dran“, heißt es.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind in Deutschland bekanntlich die Bundesländer zuständig. Die Entscheidung zum Thema Unterhaltung bei ARD, ZDF und Co. müssen daher die jeweiligen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten treffen.

Sie verhandeln bereits seit rund sechs Jahren über eine weitgehende Reform. Am Donnerstag bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin soll nun eine Entscheidung fallen. Thema in Berlin ist auch die „Flexibilisierung des Auftrags“.

Neuer Medienstaatsvertrag: Große Änderung für TV-Sender steht bevor

Bislang sind alle TV-Kanäle im noch geltenden Rundfunkstaatsvertrag aufgelistet und dadurch von der Politik verpflichtend „beauftragt“.

Am Donnerstag könnte sich nun eine bedeutende Änderung ergeben: Falls der vorliegende Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags durchgewunken wird, sind nur noch das Erste der ARD, das ZDF, die „Dritten“ und die durch internationale Verträge geschaffenen Programme wie etwa der deutsch-französische Kulturkanal arte im Rundfunkstaatsvertrag verankert.

Die Öffentlich-Rechtlichen könnten dann selbst entscheiden, wie sie mit ihren anderen Kanälen, beispielsweise dem Kinderkanal (KiKA), Phoenix sowie ihren digitalen Sendern – etwa ZDF neo, tagesschau 24 oder One – umgehen.

ARD und ZDF könnten zum Beispiel entscheiden, die Programme künftig ausschließlich im Internet oder per App anzubieten. Auch könnten sie die Spartensender ganz abschaffen und neue Angebote entwickeln. Gleiches gilt auch für die Radio-Sender.

ARD und ZDF: Rundfunkbeitrag soll nicht weiter erhöht werden

In der Theorie klingen die Pläne schlüssig und gemessen an der aktuellen Mediennutzung und fortschreitenden Digitalisierung richtig.

Aus medienpolitischer Sicht steckt auch noch ein anderer Aspekt dahinter: Der Rundfunkbeitrag soll langfristig stabil gehalten werden. Dies dürfte auch im Interesse der Fernsehzuschauerinnen und Zuschauer sein.

In einer zweiten Phase der Reform soll es ab 2023 in erster Linie um die Finanzierung gehen. Klar ist aber schon jetzt: Die Öffentlich-Rechtlichen bekommen zwar mehr inhaltliche Spielräume, nicht aber mehr Geld. Im Umkehrschluss heißt das: Wenn ein Sender ein neues Angebot schaffen will, muss dafür an anderer Stelle etwas gestrichen werden.

Dadurch erhofft sich auch die Politik, zumindest langfristig, Geld zu sparen. Wie das am Ende aussieht und funktioniert, wird die Zukunft zeigen. (jba)