Eine Transgender-Frau kann sich in die Geburtsurkunde als zweite Mutter eintragen lassen. Das hat jetzt ein Gericht in Frankreich entschieden.
Transgender-StreitClaire siegt vor Gericht – das wird viele „beruhigen“
Der Prozess dauerte Jahre – nun wurde ein Urteil gefällt! In Frankreich kann sich erstmals eine Transgender-Frau in der Geburtsurkunde als zweite Mutter eintragen lassen.
Die 52-Jährige, deren Fall vor Gericht unter dem fiktiven Namen Claire verhandelt wurde, ist seit Jahren offiziell als Frau registriert, unterzog sich aber erst später einer Geschlechtsangleichung. 2014 zog sie vor Gericht, weil sie der Standesbeamte in der Geburtsurkunde ihrer Tochter nicht als zweite Mutter eintragen wollte.
Prozess-Marathon: Zuerst weder Vater noch Mutter, sondern „leibliches Elternteil“
2018 hatte ein Berufungsgericht in Montpellier der Familie zugestanden, Claire weder als Vater noch als Mutter, sondern als „leibliches Elternteil“ eintragen zu lassen - auch das war eine Premiere in Frankreich. Die Familie gab sich damit aber nicht zufrieden.
2020 hob das französische Kassationsgerichtshof die Entscheidung zudem wieder auf, da die Definition „leibliches Elternteil“ im französischen Recht nicht vorgesehen sei. Die obersten Richter verwiesen den Fall an das Berufungsgericht in Toulouse.
Das Gericht in Toulouse stellte nun abschließend fest, dass Claire in der Urkunde als Mutter eingetragen werden kann, da „in diesem Fall zwei mütterliche Abstammungen festgestellt werden konnten“.
Claires Anwältin Clélia Richard sprach von einem wegweisenden Urteil. Die „Einfachheit der Situation“ schlage sich endlich auch im französischen Recht nieder. Claires Tochter sei zudem nicht das einzige betroffene Kind. Die Gerichtsentscheidung werde daher viele Eltern und werdende Eltern in Frankreich „beruhigen“. (mt/afp)