Die Gewerkschaft der Lokführer streikt weiter. Ab Donnerstag wird der Personenverkeht bestreikt. Welche Rechte haben Fahrgäste bei streikbedingten Zugverspätungen und Ausfällen?
Streik bei der Deutschen BahnDas sollten Bahn-Reisende jetzt wissen
Düsseldorf. Trotz eines verbesserten Angebots von Seiten der Deutschen Bahn (DB) geht der Bahn-Streik weiter. Das bestätigte der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), Claus Weselsky am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. „Die schlechte Nachricht für die Bahn-Kunden: Der Streik geht weiter“, sagte Weselsky.
Deutsche Bahn: Streik beginnt am Donnerstag, 02. September 2021
Von Donnerstag (02. September), 2 Uhr, bis Dienstag (07. September), 2 Uhr, sind die GDL-Mitglieder im Personenverkehr zum Streik aufgerufen. Die Gewerkschaft vertritt die meisten Lokführer. Fahrgäste müssen mit zahlreichen Zugausfällen und Verspätungen rechnen.
Mit einem klaren Votum von 95 Prozent hatten sich die Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am 10. August für den Arbeitskampf entschieden und bereits mehrere Tage gestreikt.
Zugausfälle und Verzögerungen drohen: Welche Rechte haben Bahn-Kunden?
Bahnreisenden drohen dadurch Verzögerungen und Zugausfälle. Doch: Können Fahrgäste sich zur Wehr setzen? Und wie kommen sie trotzdem ans Ziel?
Wann gibt es eine Entschädigung?
- Die EU-Fahrgastverordnung gilt auch bei Streiks und regelt den Anspruch auf Entschädigung. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden muss das verantwortliche Bahnunternehmen 50 Prozent des Preises erstatten. Fahrgäste können laut Bahn zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrags wählen.
- Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof können Fahrgäste einen anderen Zug nehmen. Dabei können auch höherwertige Züge benutzt werden, sofern sie nicht reservierungspflichtig sind. Der gezahlte Aufpreis wird zurückerstattet. Zeitkarten werden pauschal ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde entschädigt - da Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, müssen Fahrgäste meist Verspätungen sammeln und gemeinsam einreichen.
Kann ich die fahrt abbrechen?
- Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ist, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wer schon unterwegs ist und die Fahrt deshalb abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen, wer zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis zurück.
Wie komme ich an mein Geld?
- Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden bestätigen zu lassen. Verbraucherschützer raten zudem dazu, Fotos von Anzeigetafeln zu machen, auf denen die verspäteten oder gestrichenen Züge stehen, oder Screenshots aus der App oder von der Internetseite zu erstellen. Mit diesen Belegen, der Fahrkarte und dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular kann die Reise reklamiert werden.
- Das Formular gibt es direkt im verspäteten Zug, im Reisezentrum der Bahn oder online zum Herunterladen. Die Unterlagen müssen an die Bahn geschickt oder im Reisezentrum abgegeben werden. Seit kurzem ist auch eine digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung einfach über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.
- Für alle Rückerstattungen gilt: Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Der erste Geltungstag ist auf dem Ticket vermerkt.
Was steht mir noch zu?
- Wer abends an einem Bahnhof strandet und nicht weiterkommt, hat Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder im schlimmsten Fall auf eine Unterkunft und einen Transport dorthin. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen die Bahngesellschaften außerdem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten.
Wie komme ich alternativ ans Ziel?
- Die Bahn hat in der Vergangenheit Sammelfahrten per Taxi oder Bus organisiert und gibt dann dafür entsprechende Gutscheine aus. Wenn das nicht gelingt, können Fahrgäste auch selbst mit dem Taxi weiterreisen, dann gelten aber Einschränkungen bei der Rückerstattung der Kosten. So gibt es zum Beispiel nur dann Geld zurück, wenn die planmäßige Ankunft zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr morgens liegt und die erwartete Verspätung am Zielbahnhof mindestens eine Stunde beträgt. Außerdem muss meist geprüft werden, ob der Zielbahnhof bis Mitternacht noch mit einem anderen Verkehrsmittel erreicht werden kann.
Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert: Streik zu kurzfristig angekündigt
Der Fahrgastverband Pro Bahn hat den für die kommenden Tage angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn unterdessen kritisiert. „Das ist deutlich zu kurzfristig“, sagte der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann am Dienstag. Die Kunden brauchten mehr Zeit, um ihre Reisen umzuplanen. „Ein Streik richtet sich bei der Bahn nicht nur gegen das Unternehmen, sondern auch gegen weite Teile der Bevölkerung. Viele Fahrgäste können nicht ausweichen.“ Naumann appellierte an die Tarifpartner, weiter zu verhandeln. „Muskelspiele bringen niemanden weiter.“
Die Fahrgastvertreter fordern seit langem, dass die Bahn und ihre Gewerkschaften außerhalb von Tarifkonflikten feste Streikfahrpläne vereinbaren. Damit könne im Streikfall für die Fahrgäste ein verlässliches Notangebot aufrechterhalten werden. Als Beispiel dafür nannte Naumann Italien. Notwendig sei auch die rechtzeitige Ankündigung des Streiks. „Es sollten mindestens 24 Stunden sein, besser noch 48 Stunden.“ (dpa/afp)