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Vorwurf: Massaker und FolterMutmaßlicher IS-Kämpfer wird in deutscher Großstadt festgenommen

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof muss nun über einen mutmaßlichen IS-Kämpfer entscheiden. Das Symbolbild ist im Februar 2022 entstanden.

Religiöser Extremismus erschütterte Deutschland besonders im Dezember 2016: Damals verübte Anis Amri einen Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt. Spätestes seitdem sind die Behörden sensibilisiert.

Der „Islamische Staat“ hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Kalifat unter seine Vorherrschaft etablieren. Sogenannte „Ungläubige“ wollen sie vernichten. Ihre Mittel zum Erreichen dieses Ziels: Zerstörung, Terror und Folter.

Nun wurde in Deutschlands Hauptstadt Berlin ein Mann festgenommen, der für den IS Grausames getan haben soll.

Mutmaßlicher IS-Folterer in Berlin festgenommen

Weil er sich an einem Angriff des IS auf einen Stamm in Syrien beteiligt und Menschen gefoltert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch (6. April 2022) einen Mann in der deutschen Hauptstadt festnehmen lassen.

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Sie wirft dem Syrer unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob er in Untersuchungshaft kommt.

Der Mitteilung zufolge beteiligte sich der Beschuldigte im August 2014 an dem Angriff des IS auf den Al-Schaitat-Stamm im ostsyrischen Dair as-Saur, bei dem mindestens 700 Stammesangehörige getötet wurden. Im Zusammenhang damit habe er drei Gefangene schwer misshandelt und gefoltert, einen davon mehrfach.

Die Opfer, darunter ein 13-Jähriger, wurden demnach gefesselt und an der Decke aufgehängt sowie mal mit Peitschen und Kabeln, mal mit einem Wasserschlauch geschlagen, mit spitzen oder schweren Gegenständen sowie Stromschlägen malträtiert.

Zudem habe der Mann für den IS in Gefängnissen und an Straßenkontrollpunkten gearbeitet und Freikäufe der gefangen genommenen Stammesangehörigen abgewickelt. (dpa)