„Nicht einmal ansehen“Regierungschef feuert Mitarbeiter – Spruch macht fassungslos

Japans Regierungschef Fumio Kishida (li.) und Regierungsmitarbeiter Masayoshi Arai (re.)

Japans Regierungschef Fumio Kishida (li.) hat den Regierungsmitarbeiter Masayoshi Arai (re.) entlassen.

Japans Regierungschef hat einen hochrangigen Mitarbeiter wegen seiner homophoben Äußerungen entlassen. Kishidas Sekretär wollte gleichgeschlechtliche Paare „nicht einmal ansehen“.

Japans Regierungschef Fumio Kishida greift durch: Wegen abfälliger Äußerungen über gleichgeschlechtliche Paare hat er einen hochrangigen Regierungsmitarbeiter entlassen.

Die Äußerungen von Masayoshi Arai seien „empörend und völlig unvereinbar“ mit Japans „Streben nach einer inklusiven Gesellschaft“, die Diversität anerkenne, sagte Kishida am Samstag (4. Februar 2023) vor Reportern. Er habe daher „beschlossen, ihn von seinem Posten als Sekretär zu entbinden“. Arai war einer von Kishidas Sekretären.

Er wolle verheiratete gleichgeschlechtliche Paare „nicht einmal ansehen“

Am Freitagabend hatte Arai Reportern und Reporterinnen nach Angaben des staatlichen Sender NHK gesagt, er wolle verheiratete gleichgeschlechtliche Paare „nicht einmal ansehen“. Es würde ihm nicht gefallen, sie als Nachbarn oder Nachbarinnen zu haben. Menschen würden „das Land verlassen, wenn wir gleichgeschlechtliche Ehen erlauben“. Der Sekretär entschuldigte sich später für seine Aussagen.

Alles zum Thema LGBTQI+

Regierungschef Kishida hatte diese Woche im Parlament erklärt, gleichgeschlechtliche Ehen würden „die Gesellschaft beeinträchtigen“, die Abgeordneten müssten daher bei der „Prüfung der Angelegenheit äußerst vorsichtig“ sein.

Japan ist der einzige der Industriestaaten aus der G7-Gruppe, der gleichgeschlechtliche Partnerschaften bislang nicht anerkennt. Mehr als ein Dutzend Paare hatte dagegen geklagt, weil sie darin einen Verfassungsverstoß sehen. Ein Gericht in Tokio kritisierte im November zwar eine „verfassungswidrige Situation“, hielt aber zugleich an der in der Verfassung festgelegten Ehe-Definition fest.

Die japanische Verfassung von 1947 legt fest, dass die Ehe nur auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Geschlechter beruhen darf und dass Männer und Frauen gleiche Rechte haben. (afp)