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LGBTQI+Queer-Beauftragter mahnt an: „Viele Familien warten dringend auf diese Reform“

Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar geht in Bremen mit seinem Sohn spazieren.

Grünen-Politiker Sven Lehmann setzt sich als Queer-Beauftragter der Bundesregierung für Erleichterungen bei Adoption und Sorgerecht ein. Das Symbolfoto zeigt ein lesbisches Paar im Juni 2016 in Bremen.

Grünen-Politiker Sven Lehmann setzt sich als Queer-Beauftragter der Bundesregierung für Erleichterungen bei Adoption und Sorgerecht ein.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), hat angemahnt, dass bei den geplanten Erleichterungen bei Adoption und Sorgerecht zügig Gesetzentwürfe vorgelegt werden müssen.

„Viele Familien warten dringend auf diese Reform“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Sie sei längst überfällig. „Familie ist da, wo Kinder sind, und wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das tun sie in sehr vielfältigen Konstellationen, etwa in Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien.“ Allerdings werde diese Vielfalt im deutschen Familienrecht bisher nicht ausreichend abgebildet.

Lehmann: „Belastend und schadet dem Kindeswohl“

Die aktuellen Regelungen würden beispielsweise lesbische Mütter und ihre Kinder diskriminieren. „Wenn ein Kind in eine Ehe mit zwei Frauen hineingeboren wird, hat es laut Gesetz nur einen sorgeberechtigten Elternteil“, sagte Lehmann. „Der andere Elternteil, die Co-Mutter, muss adoptieren. Das ist langwierig, belastend und schadet dem Kindeswohl.“

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Zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorgelegt. Demnach soll der Vater bei einem gemeinsamen Wohnsitz einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche soll bei lesbischen Paaren für eine weitere Mutter gelten.

Wenn sich ein lesbisches Paar und ein schwules Paar verabreden, ein Kind zu zeugen, soll es demnach unter anderem möglich werden, bereits vor der Zeugung eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung zu treffen. Der Grundsatz, dass jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden.

Erleichtert werden soll auch die Übertragung eines „Kleinen Sorgerechts“ an Großeltern, enge Freunde, Nachbarn oder neue Partner, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können, etwa das Kind in der Kita abholen. (dpa)