Zweieinhalb Jahre Haft – so lautete das Urteil, das am 29. April in London gegen Boris Becker gesprochen wurde. Jetzt hat er entschieden, ob er dagegen vorgehen möchte.
Geht er gegen Urteil vor?Anwalt von Boris Becker verkündet Entscheidung
Vier Wochen – so lange hatte Tennis-Legende Boris Becker Zeit, gemeinsam mit seinem Anwalt über das weitere Vorgehen zu beraten. Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, oder nicht? Nach seiner Verurteilung am 29. April ist diese Frist nun abgelaufen – und Beckers Anwalt verkündete die Entscheidung.
Tennis-Idol Boris Becker hat seine Londoner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Insolvenzstraftaten akzeptiert.
„Unser Mandant hat sich entschieden, gegen das ihn betreffende Strafurteil des Southwark Crown Court keine Rechtsmittel einzulegen“, teilte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser am frühen Montagabend (30. Mai 2022) mit. „Unser Mandant akzeptiert sowohl das Urteil der Jury als auch das vom Gericht festgesetzte Strafmaß.“
Boris Becker: „Urteil und Strafmaß akzeptiert“
Anwalt Moser betonte: „Der wesentliche Grund der Verurteilung unseres Mandanten liegt in dem Umstand begründet, dass er nach Insolvenzeröffnung über ein Geschäftskonto private Zahlungen veranlasst hat. Die Zahlungen erfolgten unter anderem zugunsten seiner Kinder und Angehörigen sowie für offene Arztrechnungen und Beratungskosten.“ Vor der Eröffnung der Privatinsolvenz habe Becker nichts Falsches oder Illegales getan, hieß es.
Becker wurde Ende April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, von der die zweite Hälfte voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden soll.
Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. Becker sitzt mittlerweile im Huntercombe-Gefängnis in Nuffield, rund 70 Kilometer westlich seiner Wahlheimat London. (dpa)