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Abzocke auf beliebter UrlaubsinselFiese Masche – Betrüger bringen Reisende um Tausende Euro

Urlauber sitzen am 14.10.2020 im Außenbereich einer Bar am Strand Las Canteras in Gran Canaria.

Die Betrugs-Masche mit den Rubbellosen auf Gran Canaria nimmt wieder zu. Urlauber müssen sich vor der Abzocke in Acht nehmen. (Symbolbild)

Bereits seit mehreren Jahren existieren Betrugsfälle durch Rubbellos-Abzocken auf Gran Canaria. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt nun erneut vor dubiosen Verträgen.

von Jana Steger  (JS)

Dem Wellenrauschen des Meeres lauschen und in der Sonne die Seele baumeln lassen – es braucht nicht viel für einen gelungenen Strandurlaub. Wären da nicht hin und wieder die lästigen Verkäufer, die versuchen ihre Rubbellose an leichtgläubige Touristen zu verkaufen.

Doch aufgepasst! Die zunächst harmlos erscheinende Masche täuscht. Der Verkauf der Lose folgt dabei immer dem gleichen Schema. Urlauberinnen und Urlauber werden am Strand oder auf den Straßen angesprochen, ob sie an einem Gewinnspiel teilnehmen möchten und gewinnen den Tagespreis. Doch der vermeintliche Gewinn kann sich schnell als geplanter Betrug entpuppen. Durch diese Maschen brachten Betrüger auf Gran Canaria bereits zahlreiche Reisende um mehrere Tausend Euro!

Europäisches Verbraucherzentrum warnt: „Wer ins Taxi steigt, hat schon verloren“

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt vor den Rubbellos-Maschen. Denn wer sich auf den vermeintlichen Gewinn einlässt, wird in einem Taxi zu einer 30 Kilometer entfernten Hotelanlage gebracht. „Wer ins Taxi steigt, hat schon verloren“, so das EVZ. Danach geht alles meist ganz schnell.

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Es folgt ein Verkaufsgespräch, bei dem die Urlauberinnen und Urlauber nahezu keine Chance mehr haben, aus der Situation auszubrechen. Die zunächst geglaubt gewonnenen Gutscheine können nicht eingelöst werden und gewünschte Unterkünfte sind nicht verfügbar.

Ist der Vertrag für den vermeintlichen Gewinn unterschrieben, gibt es kein Zurück mehr. Die Verkäufer wissen ganz genau, wie sie die Opfer zum Unterschreiben bringen: Sie lassen ihnen keine andere Wahl. Unter Zeitdruck werden die Urlauber dazu gedrängt, den ihnen vorliegenden Vertrag für beispielsweise Hotelübernachtungen oder VIP-Mitgliedschaften zu unterzeichnen. Die Folge: Der Anbieter fordert oft sofort eine Anzahlung von rund 1.000 Euro.

Laut EVZ begleiten die Betrüger die Touristen sogar bis zum Geldautomaten, wenn die Zahlungsmittel in Bar nicht ausreichen. Und das ist noch nicht alles. Manchmal gehen die Betrüger sogar so weit, dass sie nicht mit der Anzahlung zufrieden sind, sondern sogar die komplette Summe für den Vertrag, die bei über 5.000 Euro liegen kann, einfordern.

Nach Vertragsabschluss geht meist nur eine Partei mit einem Lächeln nach Hause: Der Betrüger, der nun um ein paar Tausend Euro reicher ist. Oft wissen die Betroffenen nicht einmal, was sie da grade eigentlich gekauft haben. Denn einen Mehrwert mit vorgegaukelten Mitgliedschaften oder Übernachtungsgutscheinen haben die Urlauber meist nicht.

Abzocke auf Gran Canaria: Lose niemals annehmen

Die einzige Möglichkeit nach dem Betrug aus dem Vertrag herauszukommen ist das Einlegen eines Widerrufs auf Grundlage der Verbraucherrechte-Richtlinie, wie die EVZ informiert. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Erhalt des Vertrags beim Anbieter der Unterkunft eingehen.

Von der Rubbellos-Masche sind laut EVZ vor allem Puerto de Mogán oder Playa del Inglés in Gran Canaria betroffen. Diese Masche ist nicht neu – jedoch fallen immer wieder Urlauberinnen und Urlauber darauf hinein. Derzeit sollen die Beschwerden wieder zunehmen.

Was also tun? Urlauberinnen und Urlauber, die angesprochen werden, sollten niemals ein Los annehmen, raten die Verbraucherschützer. Und wer doch in eine solche Verkaufsveranstaltung gerät, sollte auf keinen Fall etwas unterschreiben oder eine Anzahlung leisten. (js)