+++ EILMELDUNG +++ Zug entgleist Drei Menschen verletzt – Bahnstrecke zwischen Köln und Aachen komplett gesperrt

+++ EILMELDUNG +++ Zug entgleist Drei Menschen verletzt – Bahnstrecke zwischen Köln und Aachen komplett gesperrt

Telefonate, Musik, KinderWie ruhig muss es im Ruhebereich der Bahn eigentlich sein?

Neuer Inhalt

Im Ruhebereich der Deutschen Bahn gilt die gegenseitige Rücksichtsnahme.

Berlin – Die Deutsche Bahn bietet in allen ICE und Intercity 2 Ruhebereiche an. Telefonate, lautes Musikhören mit Kopfhörer und sonstiger Lärm sind dort nicht erwünscht. Viele Bahnreisende wählen ganz bewusst einen Sitzplatz dort, weil sie unterwegs eben ihre Ruhe haben wollen. Doch das klappt längst nicht immer. Viele Passagiere lärmen trotzdem, oft rücksichtslos. Kinder tun dies in aller Regel ohne böse Absicht.

Gebot der Rücksichtsnahme

Doch wie verbindlich ist die Stille im Ruhebereich?

Und was kann man tun, wenn es laut ist? Die Deutsche Bahn erklärt auf Anfrage, dass grundsätzlich ein Gebot der Rücksichtnahme gelte. „Die DB fordert ihre Kunden dazu auf, in den gekennzeichneten Bereichen andere Fahrgäste nicht zu stören“, sagt ein Sprecher der Bahn. Das Zugpersonal weise Reisende bei „Verstößen“ auf das Gebot hin.

Alles zum Thema Deutsche Bahn

Kein Geld zurück

Das war es aber auch schon. „Konkrete Sanktionsmöglichkeiten gibt es nicht“, sagt der Sprecher. Wer einen Sitzplatz im Ruhebereich für 4,50 Euro reserviert hat, kann sich das Geld auch nicht erstatten lassen, wenn es ihm in dem Abteil zu laut vorkommt.

Lesen Sie auch: Freie Plätze, Rauchen, Kaffee: 11 Geheimtipps, die das Bahnfahren bequemer machen

Kinderlärm ist kein Ausschlussgrund

Völlig daneben benehmen dürfen sich Fahrgäste jedoch nicht. Das schreiben die Beförderungsbedingungen der Bahn vor. Darin heißt es: „Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden.“ Wer sich entgegen der Regelungen verhalte, Weisungen des Personals missachte oder sonst eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstelle, könne von der Beförderung ausgeschlossen werden - ohne Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Lärmende Kinder fallen darunter aber nicht.

dpa