Der 1. FC Köln hat im Rechtsstreit mit dem früheren Teambetreuer Denis Lapaczinski einen Teilerfolg errungen. Die Klage des früheren Bundesliga-Profis wurde vor dem Arbeitsgericht zurückgewiesen.
Klage abgewiesenLapaczinski verliert vor Gericht – darum will ihn der FC nicht bei der Mannschaft haben
Sieg für den 1. FC Köln! Nicht auf dem Rasen, dafür im Gericht. Die Klage von Denis Lapaczinski (40) wurde am Freitagnachmittag (25. Februar 2022) in Saal V vor dem Arbeitsgericht Köln zurückgewiesen.
Der langjährige Teambetreuer und sein Anwalt Volker Görzel forderten, dass Lapaczinski an Spieltagen wieder bei der Mannschaft am Platz stehen darf. Die Argumentation: Ein Teambetreuer gehöre an die Seitenlinie und nicht in ein Einzelbüro, wo er Checklisten und Power-Point-Präsentationen bearbeitet.
1. FC Köln bot Denis Lapaczinski Abfindung
Genau das will der FC aber verhindern. Über den Anwalt Arne Gehrke ließ der Klub ausrichten, dass das „Vertrauensverhältnis zwischen Denis Lapaczinski und der sportlichen Führung geschädigt ist“. Als Ungeimpfter gefährde er zudem das Wohl der Spieler. Gehrke sagte dazu: „Man muss darauf achten, dass die Lizenz-Mannschaft gesund bleibt.“
Die Einwände hatten Erfolg. Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts stellte dazu fest, dass „ein Anspruch des Klägers darauf, an den Ligaspielen teilzunehmen, nach dem Arbeitsvertrag nicht offensichtlich gegeben sei“.
Weil Lapaczinski aber gleichzeitig alle Abfindungs- und Auflösungs-Angebote des 1. FC Köln ausgeschlagen hat, muss der Klub ihn vorerst weiter beschäftigen. „Lapa“ steht also weiter auf der Gehaltsliste, übt aktuell Tätigkeiten fernab der Mannschaft aus. Das reicht dem Kläger aber nicht aus. Wenn er schon nicht an die Seitenlinie zurückdarf, will er wenigstens ordentlich Kohle sehen.
1. FC Köln gewinnt vor Gericht gegen Denis Lapaczinski
Doch alle Versuche auf eine gütliche Einigung scheiterten bislang. Bis Donnerstagabend verhandelten beide Seiten erfolglos eine Abfindung. Die Vorstellungen über die Summe klaffen dabei aber so weit auseinander, dass eine Einigung nicht in Sicht ist. Offenbar fordert der Kläger das Vierfache von dem, was der FC bietet.
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FC-Anwalt Gehrke sprach von einem „Maximalangebot“, das bereits gemacht wurde. Es werde von Klubseite nicht nachgebessert, die Forderung der Kläger-Seite sei „weit weg von allem“.
Das Urteil vor Gericht ist aber nur ein Teilerfolg für den FC. Denn wie zu erfahren war, geht der Kläger in die nächste Instanz. Der Rechtsstreit wird also fortgesetzt.