So hatten sich die Bayern-Bosse die Winterpause sicher nicht vorgestellt: Die Staatsanwaltschaft der Landeshauptstadt München hat Ermittlungen gegen den Vorstand des Klubs in die Wege geleitet.
Ermittlungen gegen Bayern-VorstandMindestlohn-Skandal? Jetzt reagiert Oliver Kahn
Zeugenbefragungen an der Säbener Straße! Dazu wird es Ende Januar 2022 beim FC Bayern München kommen, denn das Hauptzollamt der Stadt München wurde von der Staatsanwaltschaft München I beauftragt, beim Vorstand des Rekordmeisters zu ermitteln.
Der Vorstandsvorsitzende der Bayern, Oliver Kahn (52), erklärte am Mittwoch: „Selbstverständlich kooperieren wir in dieser Angelegenheit vollumfänglich mit den Behörden. Es liegt in unserem Interesse, dass diese Vorgänge restlos aufgeklärt werden.“ Doch worum geht es genau?
Es steht unter anderem der Verdacht im Raum, dass der FC Bayern den Mitarbeitern seines Jugendleistungszentrums (FC Bayern Campus) systematisch zu wenig Entgelt ausgezahlt haben könnte, berichtet das WDR-Recherche-Magazin „Sport Inside“. Ähnliches soll sich auch in der Jugend-Akademie des FC Augsburg zugetragen haben.
Ermittlungen gegen Oliver Kahn, Karl-Heinz Rummenigge und Co.
Die Ermittlungen richten sich dabei zunächst gegen aktuelle Vorstände des Klubs. Zu diesen zählen auch Oliver Kahn, Jan-Christian Dreesen (54, stellvertretender Vorstandchef), Hasan Salihamidzic (44, Vorstand Sport) sowie Andreas Jung (60, Vorstand Marketing).
Aber auch gegen ehemalige Vorstände wie Karl-Heinz Rummenigge (66), der sein Amt im Sommer 2021 an Oliver Kahn abgetreten hat, und Jörg Wacker (54) wird ermittelt. Sie könnten von den potenziellen Geringzahlungen gewusst haben.
Gegen Jochen Sauer, der den FC Bayern Campus leitet, wird noch nicht ermittelt. Der Grund: Da es sich bei der FC Bayern München AG um eine Aktiengesellschaft handelt, wird zunächst gegen Mitglieder des Vorstands ermittelt, erst anschließend werden Einzelpersonen ausfindig gemacht, die für die konkreten Vergehen verantwortlich sein könnten. Das erklärte ein Sprecher des Münchner Hauptzollamts am Montag (27. Dezember 2021).
Verdacht „des Vorenthalten und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt“
Konkret besteht der Verdacht „des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt“. Diese wäre nach § 266a StGB eine Straftat.
Des Weiteren besteht der Verdacht von „nicht richtigem Führen von Stundenaufzeichnungen, Nichtgewährung des Mindestlohns“. Sollte sich diese Anschuldigung bestätigen, würde es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 SGB IV bzw. § 21 Mindestlohngesetz handeln. Womöglich hat der Verein nicht wahrheitsgemäße Meldungen zur Sozialversicherung einiger seiner Angestellten gemacht.
Erst in diesem Jahr war der FC Bayern Campus ins Visier der Öffentlichkeit geraten, nachdem bekannt wurde, dass ein ehemaliger FCB-Jugendtrainer offen rassistische Äußerungen getätigt und Nachrichten verbreitet haben soll. Der Klub stellte den Mann daraufhin frei. (red)