Das Drama auf der A3: Dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer Kölner Autofahrerin, die von einer Betonplatte erschlagen wurde, wird der Fall vor dem Kölner Landgericht aufgearbeitet.
Drama auf A3Kölnerin (†66) von Lärmschutzwand erschlagen: Endlich kommt es zum Prozess
Der Unfall schockt Köln. Auch, weil es jeden hätte treffen können. Die Autofahrerin (†66) musste Ende 2020 sterben, weil sich auf der A3 eine Betonplatte aus der Lärmschutzwand gelöst hatte.
In Kürze müssen sich drei Beschuldigte vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Anklage gegen sie wurde jetzt endlich in vollem Umfang zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, so Gerichtssprecher Hans Logemann am Mittwoch (3. April 2024).
Kölner Landgericht: Drei Männer auf der Anklagebank
Der Bereichsleiter (61) einer bauausführenden Firma ist wegen Totschlags durch Unterlassen und vorsätzlicher Baugefährdung angeklagt. Bei dem 61-Jährigen soll es sich um einen Ingenieur handeln. Darüber hinaus werden sich zwei Mitarbeiter (58, 59) des Landesbetriebs Straßenbau NRW wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Seitens der Kammer sei ein Prozessbeginn im Sommer avisiert, erklärte Logemann gegenüber EXPRESS.de. Ein konkreter Termin stehe aber noch nicht fest.
Tödlicher Unfall auf A3 wegen Pfusch am Bau? Kölnerin stirbt
Zu dem Unglück am 13. November 2020 soll es wegen Pfusch am Bau gekommen sein. Laut Anklage habe die Befestigung der Lärmschutzwand weder der ursprünglich geplanten Konstruktion noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte kurz nach dem Unfall mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen.
Nach einem Jahr: Kölner Landgericht lässt Anklage zu A3-Drama zu
Ursache für den Absturz der rund fünf Tonnen schweren Betonplatte war laut Anklage letztlich Rost. Wegen mangelndem Korrosionsschutz war eine ohnehin unzulässige Halterung gerostet, bis sie nachgegeben hatte. Die Beschuldigten sollen von den Baumängeln gewusst und nichts unternommen haben.
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Die Anklage gegen die drei Männer wurde bereits vor rund einem Jahr erhoben. Zur Frage, warum es so lange bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens gedauert hat, erklärte der Sprecher gegenüber EXPRESS.de, dass es sich dabei nicht um eine sogenannte Haftsache handele.
Haftsachen werden vorrangig bearbeitet. In dem Fall sitzt aber keiner der drei Beschuldigten in U-Haft. Auch, so Logemann, handele es sich um ein sehr umfangreiches Verfahren: „Das macht eine vertiefte Einarbeitung der Kammer erforderlich.“
Generell gilt: Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, prüft das Gericht diese und entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und das Hauptverfahren eröffnet wird. Lässt das Gericht die Anklage schließlich zu, kommt es zur Verhandlung. (mit dpa)