Auf dem Weg nach KölnSituation in ICE eskaliert nach Handyklau – 16-Jähriger schlägt Zugchef

Zwei Einsatzkräfte der Bundespolizei gehen einen Bahnsteig im Kölner Hauptbahnhof entlang, neben ihnen steht ein ICE.

Ein 16-Jährige, der im ICE den Zugchef geschlagen haben soll, wurde im Kölner Hauptbahnhof von Einsatzkräften der Bundespolizei gefesselt. Unser Symbolfoto zeigt eine Bundespolizistin und einen Bundespolizisten, die im November 2010 im Kölner Hauptbahnhof patrouillieren.

In einem ICE ist nach einem Handyklau die Situation eskaliert. Die Kölner Bundespolizei musste einen 16-Jährigen fesseln.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Es sind Szenen, die einen fassungslos machen: Ein 16-Jähriger ist auf den Zugchef eines ICE losgegangen – er soll den Mann unter anderem ins Gesicht geschlagen haben.

Wie die Kölner Bundespolizei am Donnerstag (15. August 2024) berichtet, soll der Jugendliche auf der Fahrt von Düsseldorf nach Köln gleich mehrere Gesetze gebrochen haben.

Auf dem Weg nach Köln: Situation nach Handyklau in ICE eskaliert

Der Zugchef hatte nach dem Vorfall die Einsatzkräfte alarmiert. Als der ICE schließlich im Kölner Hauptbahnhof hielt, schilderte er ihnen, dass das Zugpersonal den jungen Tatverdächtigen zuvor dabei beobachtet habe, wie er ein Diensthandy hinter dem Tresen des Bordbistros klaute.

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Der 16-Jährige, der auch keinen gültigen Fahrschein hatte, war quasi direkt vom Personal überführt worden: Durch einen Anruf auf besagtem Handy klingelte es in der Tasche des Jugendlichen.

Der Zugchef forderte den Beschuldigten daraufhin auf, das Mobiltelefon zurückzugeben – da eskalierte die Situation. Der Jugendliche soll den Zugchef nicht nur mit der flachen Hand ins Gesicht, sondern ihn auch mit einer Gehhilfe geschlagen haben. Zu sichtbaren Verletzungen kam es aber zum Glück nicht.

Im Kölner Hauptbahnhof ging es jedoch weiter: Als das Zugpersonal den 16-Jährigen an die Bundespolizei übergab, setzte sich dieser so sehr zur Wehr, dass die Einsatzkräfte ihn fesseln mussten.

Kölner Bundespolizei: 16-Jähriger ohne gültigen Aufenthaltsstatus

Bei der anschließenden Identitätsfeststellung auf der Wache kam raus, dass der 16-Jährige keinen gültigen Aufenthaltsstatus besitzt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache der Landespolizei wurde aufgrund eines laufenden Asylverfahrens auf eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verzichtet, erklärt eine Sprecherin der Bundespolizei.

Stattdessen stellten die Einsatzkräfte dem 16-Jährigen eine Anlaufbescheinigung aus, nahmen ihn aufgrund seines Alters in Gewahrsam und brachte ihn in eine Jugendeinrichtung.

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Grundsätzlich wird eine Anlaufbescheinigung bei der Registrierung und Erfassung biometrischer Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) erstellt. Sie enthält die Registrierungsnummer und Angaben, wo sich die betreffende Person im nächsten Schritt melden soll.

Gegen den Jugendlichen wird jetzt wegen räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen ermittelt.