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Schock-Tat an KarnevalSex-Wettstreit in Köln – Urteil nach Vergewaltigung gefallen

Angeklagter hält sich vor Gericht einen Aktenordner vor das Gesicht, daneben steht sein Verteidiger.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Er war schon freigesprochen worden. Doch dann musste sich ein 38-Jähriger in Köln erneut wegen Vergewaltigung verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Karneval in Köln, da wollten mehrere Jungs mal so richtig die Sau rauslassen. Sex mit Frauen nicht ausgeschlossen. Schließlich pflegten die Freunde mit insgesamt 14 Männern eine Whatsapp-Chatgruppe mit dem vielsagenden Titel „Stich“, in der sie sich über ihre sexuellen Eroberungen austauschten und in einem regelrechten Wettbewerb standen.

Ein Gruppenmitglied musste sich seit Ende Mai in Köln wegen Vergewaltigung verantworten. Am Mittwoch (10. Juli 2024) hat ihn das Gericht schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt.

Prozess wegen Vergewaltigung wurde in Köln neu aufgerollt

Der 38-Jährige soll laut Anklage am 22. Februar 2020 in einem Hotelzimmer in der Kölner Altstadt an einer stark alkoholisierten, tief schlafenden Frau (damals 21) ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr durchgeführt und nach dem Erwachen ohne ihr Wissen Videos von ihr mit dem Handy gemacht haben.

Alles zum Thema Zülpicher Straße

Der Angeklagte war bereits am 8. Februar 2022 wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt, vom Vorwurf der Vergewaltigung aber freigesprochen worden. Doch die Kölner Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Daraufhin kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch und verwies den Fall zurück ans Kölner Landgericht.

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Zwei weitere frühere Angeklagte waren mit Geldauflagen davon gekommen. Darunter einer, der mit dem späteren mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer einvernehmlichen Geschlechtsverkehr im Hotelzimmer, das er sich mit dem 38-Jährigen teilte, hatte. Die junge Frau hatte er zuvor in einer Bar an der Zülpicher Straße kennengelernt.

Nach dem Sex schickte der junge Mann ein „N“ in die Chatgruppe – N für Neu, eine neue Sex-Eroberung. Dann schrieb er noch „Komm zur zweiten Runde“. Vor Gericht hatte er damals plausibel erklären können, dass er damit eine zweite Feierrunde meinte und der Satz keine Aufforderung an seine Freunde war, auch mit der jungen Frau Sex zu haben.

Um 19.53 Uhr betrat der Angeklagte die Lobby des Hotels

Der Angeklagte hatte allerdings Sex mit ihr. An dem Karnevalstag war er zurück ins Hotel – angeblich, um sein Handy aufzuladen, weil er gerade mit einer neuen Tinder-Bekanntschaft schrieb und nicht wollte, dass sein Handy ausgeht.

Um 19.53 Uhr zeichnete die Überwachungskamera des Hotels auf, wie er die Lobby betrat. Erst fand er sein Zimmer nicht, flirtete mit einer Mitarbeiterin und ging schließlich in das Zimmer, ließ die Tür aber offen.

Er habe dann gesehen, wie sein Kumpel mit dem Mädel da lag, schilderte der Gartenbauer aus Hessen vor Gericht. Er habe sich dann auf die Bettkante gesetzt, wollte es sich etwas gemütlich machen. Er bestritt, dass die junge Frau nicht bei Bewusstsein war, sie hätten sogar ein paar Worte gewechselt, dann habe sie ihn an sich gezogen.

Ungeachtet, dass sein Kumpel mit im Bett lag und schlief, folgten Küsse und Sex. Letzteres allerdings erst, nachdem er eine Pille eingeschmissen haben will. „Ich habe gemerkt, dass bei mir unten herum nicht viel passierte.“

Verbotene Kostüme – 10.000 Euro Strafe drohen

Kostüme, die an Karneval verboten sind

Eine Prostituierte sitzt bei roter Beleuchtung auf einem Bett in einem Studio.

Zu wenig ist nicht gut. Zeigen Kostüme zu viel Haut, können sie unter exhibitionistische Handlungen sowie die Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen. Laut Paragraf 183 und 183a des Strafgesetzbuchs droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Eine Pistolen-Attrappe bei der Polizeiausbildung.

Ein Waffen-Attrappe wie auf diesem Foto vom 27. April 2017 sollten Sie an Karneval auf gar keinen Fall mitnehmen. Das Tragen einer sogenannten Anscheinswaffe kann richtig teuer werden – 10.000 Euro Bußgeld sind möglich – Paragraf 42a des deutschen Waffengesetzes.

Drei Frauen schauen sich eine Ausstellung am Holocaust-Gedenktag im Museum Yad Vashem an.

Vorsicht ist bei Verkleidungen mit rechtsextremistischem Hintergrund geboten. Ein Hakenkreuz ist beispielsweise volksverhetzend und verfassungswidrig ...

Ein Hitler-Maske, die 1998 in Köln beschlagnahmt wurde.

Auch eine Verkleidung als Diktator Adolf Hitler ist verboten. Damit machen Sie sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die auf dem Foto zu sehende Hitler-Maske wurde 1998 von der Polizei in Köln beschlagnahmt.

Rückansicht einer Polizistin in Düsseldorf.

Auch bei Uniformen gilt Obacht. Es muss klar zu erkennen sein, dass es sich um ein Kostüm handelt. Ist die Verkleidung zu echt, kann eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aus Paragraf 132a des Strafgesetzbuches vorliegen. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen belangt werden.

Ein Mann mit „Ku-Klux-Klan“-Gewand und Fackel.

Ebenfalls verboten sind Kostüme mit der Aufschrift WP („White Power“), SGH („Sieg Heil“) oder B&H („Blut und Ehre“). „White Power“ ist beispielsweise der Wahlspruch des rassistischen Geheimbunds „Ku-Klux-Klan“. Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis sind möglich.

Bewaffnete und vermummte Mitglieder der militanten palästinensischen Gruppe des „Islamischen Dschihad“

Ebenfalls unterlassen sollten Sie die Verkleidung als Terrorist oder Dschihadist – um keine Angst bei den Mitfeiernden auszulösen.

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Ein dritter Freund kam am Zimmer vorbei, will Stöhnen gehört haben und filmte daraufhin die Szene, die sich ihm da bot, und stellte das Video um 20.08 Uhr in die „Stich-Gruppe“.

Das mutmaßliche Opfer litt offenbar unter einem alkoholbedingten Blackout, hatte auch nach dem Aufwachen Erinnerungslücken. Allerdings schickte sie Nachrichten an Freundinnen, in denen sie unter Tränen schilderte, vergewaltigt worden zu sein. Die junge Frau trat in diesem Prozess als Nebenklägerin auf.

Frau vergewaltigt: Darum hob der BGH das Kölner Freispruch-Urteil auf

Der BGH hatte das Freispruch-Urteil gegen den heute 38-jährigen Angeklagten unter anderem deswegen aufgehoben, weil das Landgericht den Chatverkehr der Gruppe zwischen 20.03 Uhr und 20.22 Uhr unberücksichtigt gelassen habe. So hatte ein anderes Gruppenmitglied eine Bestätigung gefordert, dass das wirklich passiere. Daraufhin soll das Mitglied, das das Video aufgenommen hatte, geschrieben haben: Nur schnell rein und raus – war vor Ort, live und direkt. Und: Die war bewusstlos, nur ein Stück Stoff.

Bezüglich der letzten Bemerkung hatte er später behauptet, er habe sich nur über den Kumpel lustig machen wollen. Dieser beteuerte auch vor Gericht: „Ich konnte nicht erkennen, dass sie nicht will.“

Am Ende war das Gericht aber überzeugt, dass der Angeklagte die stark angetrunkene, schlafende Frau in dem Hotelzimmer vergewaltigt hat. Neben der dreijährigen Haftstrafe bleibt die Geldstrafe, für die gefertigten Handyvideos aus dem ersten Prozess bestehen.