E-Scooter-ChaosStadt greift durch – Neue Regeln und Verbote in Köln

E-Scooter liegen auf einem Gehweg und versperren den Weg.

In Köln gelten ab Dienstag (10. August) neue Regeln und Verbote für E-Scooter. Unser Foto wurde am 29. Oktober 2020 in Köln aufgenommen.

Die Stadt Köln will die chaotische Situation um die E-Scooter endlich in den Griff bekommen. Helfen sollen neue Regeln und Verbote für die Leihroller.

Köln. In den vergangenen zwei Jahren sind E-Scooter ein Teil des Kölner Stadtbilds geworden, sie stehen und liegen gerade in der Innenstadt an jeder Ecke. Sie erfreuen sich gerade bei Jugendlichen großer Beliebtheit, sorgen aber gleichzeitig regelmäßig für Ärger, da sie im Weg stehen oder im Rhein landen – zuletzt ist sogar ein Denkmal in Köln durch einen E-Scooter beschädigt worden.

Die Stadt Köln will die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum grundlegend neu ordnen und hat dazu strikte neue Regeln und Verbote veröffentlicht, die schon ab Dienstag (10. August) in Kraft treten.

Köln: Neue Abstellverbotszonen und feste Rückgabeorte für E-Scooter

Im Fokus der Änderungen steht zunächst die Abstellsituation und die allgemeine Reduzierung von Konfliktsituationen. Dazu werden Abstellverbotszonen für E-Scooter ausgeweitet und feste Rückgabeorte festgelegt.

Alles zum Thema Henriette Reker

Die neuen Abstellverbotszonen für E-Scooter in Köln in der Übersicht

Die neuen Abstellverbotszonen für E-Scooter in Köln ab dem 10. August in der Übersicht

Die bisher bestehende Abstellverbotszone (in Fußgängerzonen) wird auf folgende stadtweite Bereiche ausgeweitet:

  1. Brücken
  2. vollständiger unmittelbarer Rheinbereich (mindestens 30 Meter)
  3. stehende und fließende Gewässerbereiche und angrenzende Flächen
  4. alle Grünanlagen

Das Konzept orientiert sich an den bisherigen Bereichen der Anbieter und ist zunächst nur auf die Innenstadt und innenstadtnahe Gebiete ausgelegt, um eine schnelle Umsetzung und Ordnung herzustellen. Die Abstellverbotszonen an Gewässern und Grünanlagen sollen dann sukzessive auf die gesamte Stadt ausgeweitet werden.

Neue Regeln und Verbote für E-Scooter-Fahrer in Köln

Durch das GPS-Signal der Anbieter wird sichergestellt, dass die Beendigung der Ausleihe in den neuen Abstellverbotszonen nicht mehr möglich ist. Im Bereich der Altstadt und des Kolumbiaviertels ist es dann nur möglich die Leihroller auf ausgewiesenen Parkflächen abzustellen.

Die neuen festen Abgabeorte in der Kölner Alstadt in der Übersicht.

An diesen Punkten dürfen E-Scootern in der Kölner Alstadt und im Kolumbiaviertel abgestellt werden.

Die Anbieter sind zudem einer Aufforderung der Stadt nachgekommen, auf allen Leihrollern eine Mailadresse und eine Telefonnummer anzubringen, um eine direkte Meldung von falsch abgestellten E-Scootern zu ermöglichen.

Köln: Oberbürgermeisterin Henriette Reker sieht weiter Potenzial in E-Scootern

„Mit den neuen Abstellregelungen ist ein erster Schritt getan. Ich erwarte, dass zeitnah auch die weiteren Vereinbarungen umgesetzt werden“, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker. „Das betrifft insbesondere die Bergung von E-Scootern aus dem Rhein und anderen Gewässern, die Beseitigung von ordnungswidrig abgestellten E-Scootern innerhalb von sechs Stunden, aber auch Regelungen zur Einrichtung von nächtlichen Abstellverbotszonen am Wochenende in Hotspots.“

Trotz der anhaltenden Kritik, sieht die Oberbürgermeisterin weiterhin Potenzial in den E-Scootern: „Dies sind wichtige erste Schritte, um die Akzeptanz zu steigern – und damit die Chance der E-Scooter für die Mobilitätswende in Köln zu nutzen. Und ich fordere Bund und Land auf, den Kommunen mehr Kompetenzen im Umgang mit E-Scootern zu übertragen, damit die Kommunen flexibler auf Problemsituationen oder Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung reagieren können.“

Zudem werden weitere Anpassungen vorbereitet, wie zum Beispiel kurzfristige zusätzliche Abstellverbote an Hotspots wie der Zülpicher Straße, dem Belgischen Viertel und den Ringen. So soll das Unfallgeschehen hinsichtlich Fahren unter Alkoholeinfluss eingedämmt werden. Eine Regelung zur Reduzierung der Anzahl der E-Scooter in der Innenstadt und eine ausgewogenere Verteilung im Stadtgebiet wird ebenfalls derzeit erarbeitet. (cho)