Der tödliche Betonplatten-Unfall auf der A3 im Jahr 2020 kommt endlich vor Gericht. Jetzt steht auch der genaue Termin fest.
Dramatischer Fall aus KölnGroße Trauer um Anne M. (†66) – Freitag, der 13. kommt jetzt vor Gericht
Es war der wohl schwärzeste Freitag, der 13. in der Kölner Geschichte: Die 66-Jährige Anne M. starb am 13. November 2020 auf der A3 in Köln-Dellbrück, als sich eine Lärmschutzwand von der Autobahn löste und auf ihr Auto stürzte.
Die 66-Jährige starb noch am Unfallort. Sie war auf dem Weg zu ihrer kranken Mutter. Stattdessen beendete eine etwa fünf Tonnen schwere Betonplatte abrupt ihr Leben.
A3-Unfall im November 2020 kostete Anne M. (†66) aus Köln das Leben
Der Fall ist eine der spektakulärsten und dramatischsten in der jüngeren Kölner Geschichte, weil nach dem Unfall Stück für Stück Verfehlungen im Hintergrund offenkundig wurden.
Was EXPRESS. de bereits vor wenigen Monaten berichtete, steht nun auch offiziell fest: Im Sommer 2024 startet der Prozess um den Fall vor dem Kölner Landgericht.
Wie die Pressestelle des Kölner Landgerichts mitteilte, ist der Prozessauftakt auf den 13. August terminiert. Anfang April war die Anklage gegen insgesamt drei Männer zugelassen worden.
Der Bereichsleiter (61) einer bauausführenden Firma ist wegen Totschlags durch Unterlassen und vorsätzlicher Baugefährdung angeklagt. Bei dem 61-Jährigen soll es sich um einen Ingenieur handeln. Darüber hinaus werden sich zwei Mitarbeiter (58, 59) des Landesbetriebs Straßenbau NRW wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Zu dem Unglück am 13. November 2020 soll es wegen Pfusch am Bau gekommen sein. Laut Anklage habe die Befestigung der Lärmschutzwand weder der ursprünglich geplanten Konstruktion noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen.
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Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte kurz nach dem Unfall mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen.
Ursache für den Absturz der rund fünf Tonnen schweren Betonplatte war laut Anklage letztlich Rost. Wegen mangelndem Korrosionsschutz war eine ohnehin unzulässige Halterung gerostet, bis sie nachgegeben hatte. Die Beschuldigten sollen von den Baumängeln gewusst und nichts unternommen haben.
Die Anklage gegen die drei Männer wurde bereits vor rund einem Jahr erhoben. Zur Frage, warum es so lange bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens gedauert hat, erklärte der Sprecher gegenüber EXPRESS.de, dass es sich dabei nicht um eine sogenannte Haftsache handele. Diese werden vorrangig behandelt.
Der Prozess findet vor der 20. Großen Strafkammer statt und ist zunächst mit 26 Verhandlungstagen terminiert. Ein Urteil soll nach vorläufiger Planung am 20. Dezember gesprochen werden.