Nachdem ihm sein Fahrrad geklaut worden war, meldete sich ein 60-jähriger Kölner bei der Bundespolizei – und kümmerte sich anschließend selbst um den Täter.
Kölner HauptbahnhofMann (60) wird Fahrrad geklaut – dann kümmert er sich selbst um den Täter
Die Nacht auf Donnerstag (1. August 2024) wird ein 60-jähriger Kölner wohl so schnell nicht vergessen. Wie die Bundespolizei am Freitagmorgen bekanntgab, erschien der Mann gegen 23.55 Uhr erstmals in der Wache vor dem Kölner Hauptbahnhof.
Er gab an, dass ihm sein Fahrrad gestohlen wurde, nachdem er es vor einem Bäcker in der Nähe des Bahnhofs abgestellt hatte, um sich etwas zu essen zu kaufen. Als er dann wieder kam, war sein Fahrrad weg. Die Anzeige gegen unbekannt wurde aufgenommen, so weit, so gut. Allerdings beließ es der 60-Jährige nicht dabei.
Nach Fahrraddiebstahl: Kölner bringt Dieb selbst zur Polizeiwache
Denn kurze Zeit später betrat er erneut die Bundespolizeiwache, diesmal allerdings mit seinem zuvor gestohlenen Fahrrad sowie einem Turnbeutel, der dem mutmaßlichen Täter gehörte.
Er berichtete den Beamtinnen und Beamten daraufhin, dass er in er Nähe des Doms einen Mann mit seinem Fahrrad gesehen hatte. Er sprach diesen an und forderte ihn auf, ihn zur Bundespolizeiwache zu begleiten.
Der mutmaßliche Täter weigerte sich, sodass der 60-Jährige ihm seinen Turnbeutel entriss – er hoffte, darin Hinweise auf die Identität des mutmaßlichen Täters finden zu können. Die Hoffnung bestätigte sich dann, als die Bundespolizeikräfte den Beutel durchsuchten und die Personalien eines 29-jährigen Mannes fanden.
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Damit aber nicht genug: Der 60-jährige Geschädigte kam wenige Minuten später ein drittes Mal in die Wache – diesmal hatte er den gesuchten 29-Jährigen im Gepäck. Er wurde umgehend festgenommen, außerdem schlug ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf Kokain an, sodass er weiterführend medizinisch untersucht wurde.
Er kam in Gewahrsam und muss sich nun wegen Diebstahls vor einem Richter verantworten. Der 60-jährige Geschädigte hatte sein Zweirad zurück und überführte den Täter praktisch in Eigenregie – keine ungefährliche Handhabe.