Ein Geisterauto in Köln-Niehl steht seit mehreren Monaten an der Straße und wurde nicht bewegt. Immer mehr Pflanzen überwuchern den kleinen Citroen.
Bald verschwundenKölner Geisterauto wuchert immer mehr zu – löst ein Aldi-Prospekt das Rätsel?
Es ist das Geisterauto von Köln!
Der kleine Citroen C1 steht auch am Dienstag (20. August 2024) auf dem Niehler Kirchweg, direkt neben der Aldi-Filiale.
Kleinwagen steht seit Monaten an der Straße – wem gehört der Citroen?
Das Auto scheint hier schon seit Monaten zu stehen. Immer mehr wird es von Pflanzen überwuchert. Die Windschutzscheibe ist schon komplett von der Hecke überwachsen, auch das Vorderrad wird immer mehr eine grüne Oase und eine Schnecke bahnt sich gerade den Weg über den hinteren Kotflügel. Fotos des Fahrzeugs siehst du in der Bildergalerie oben.
Aber wem gehört das hellblaue Auto? Bisher ein ungelöstes Rätsel.
„Schade um das schöne Auto, das sieht doch noch super aus“, sagt ein Senior, der gerade mit seinem Hund die Straße entlanggeht. EXPRESS.de hakt nach. „Der Wagen steht hier schon seit Monaten. Ich gehe regelmäßig mit meinem Hund hier vorbei“, erzählt der Rentner.
Wem das Auto gehört, weiß er allerdings auch nicht. Ein Blick durch die Seitenscheibe gibt auch nicht viel vom Besitzer oder der Besitzerin preis.
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Nur so viel ist klar – kurz bevor der Wagen hier abgestellt wurde, war die Person offenbar bei Aldi. Ein Werbeprospekt aus dem Monat Mai liegt auf dem Beifahrersitz. Ein kleiner Hinweis, um die Zeitspanne etwas einzugrenzen, aber es löst das Rätsel leider nicht.
Der Citroen hat ein BM-Kennzeichen (Bergheim) und noch bis Dezember 2024 TÜV. Und im Halteverbot steht der Kleinwagen auch nicht. Es bleibt also ein kleines Rätsel – wem mag das Geisterauto wohl gehören?
Generell gibt es kein Dauerpark-Verbot in Deutschland
Generell gibt es übrigens kein Dauerpark-Verbot in Deutschland. „Bussgeldkatalog.de“ bezieht sich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).
„Es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit ist das Dauerparken von Pkw auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt“, so das Portal. Allerdings muss das Kennzeichen sichtbar sein und das ist bei dem Kölner Geisterauto nur zum Teil gegeben.