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Gilt ab 18 UhrNeue Waffenverbotszone in Köln – auch Schraubenzieher nicht erlaubt

Ein Verkehrsschild weist auf die Waffenverbotszone hin.

Dieses Schild vom 21. Dezember 2021 macht auf die Waffenverbotszone auf den Kölner Ringen aufmerksam.

In Köln gibt es eine neue Waffenverbotszone. Betroffen ist der Kölner Hauptbahnhof. Was Reisende beachten sollten.

Bisher gibt es in Köln Waffenverbotszonen entlang des Hohenzollernrings und der Zülpicher Straße. Dort dürfen freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 20 und 6 Uhr keine Waffen mitgeführt werden. Jetzt kommt ein neues Areal hinzu.

Ob Eisenstange, Teleskopschlagstock, Seitenschneider, Schreckschusswaffe, Messer oder Machete – die Liste der gefährlichen Gegenstände und Waffen, welche durch die Polizei bereits einkassiert wurden, ist lang.

Kölner Hauptbahnhof wird zur Waffenverbotszone

Nun wird auch der Kölner Hauptbahnhof zur Waffenverbotszone – aber nicht dauerhaft. Wie die für das Bahnhofsgelände zuständige Bundespolizei am Mittwoch (4. Januar 2023) mitteilt, gilt das Verbot vorerst an zwei Wochenenden im Januar.

Alles zum Thema Köln Hauptbahnhof

  1. Von Freitag (6. Januar) bis Sonntag (8. Januar)
  2. Sowie von Freitag (13. Januar) bis Sonntag (15. Januar)
  3. Das Waffenverbot gilt jeweils im Zeitfenster von 18 bis 2 Uhr.
  4. Es gilt nicht nur am Kölner Hauptbahnhof, sondern auch an den Hauptbahnhöfen in Bonn und Siegen sowie am Bahnhof Siegburg/Bonn.

Neben Waffen, die im Waffengesetz aufgeführt sind, sind alle Gegenstände verboten, welche dafür geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen.

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„Das kann eben auch ein Schraubenzieher, ein Baseballschläger oder das Küchenmesser sein“, teilt die Bundespolizei mit. Man wolle eine deeskalierende und waffenlose Konfliktlösung vorantreiben, erklärt die Behörde die Maßnahme.

Von Juni bis November 2022 ermittelte die Bundespolizei Köln in ihrem Zuständigkeitsbereich, der sich auch über Bonn und Siegen erstreckt, rund 180 Fälle, in denen gefährliche Gegenstände zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden.

Bestimmte Berufsgruppen sind vom Waffenverbot ausgenommen

Ausgenommen von dem Waffenverbot sind bestimmte Berufsgruppen. Unter anderem Polizei, Zoll, Bundeswehr, Ordnungsdienst, Feuerwehr, Rettungsdienste, Sicherheitsmitarbeitende der Deutschen Bahn, Mitarbeitende von Geld- und Werttransporten und das Zugbegleitpersonal der Bahn-Unternehmen.

Zudem dürfen Reisende Schuss- und Schreckschusswaffen sowie Messer mitnehmen, wenn diese in einem geschlossenen, gesicherten Behälter transportiert werden.

Auch Handwerkerinnen und Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer oder Schraubenzieher mitführen, wenn sie für einen konkreten Auftrag benötigt werden. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. (mt)