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Brutale Aktion in Video entlarvtMann (38) kassiert am Kölner Hbf diverse Strafverfahren

Menschen stehen am Kölner Hauptbahnhof an der Schlange vor dem zentralen Info-Point.

Am Kölner Hauptbahnhof, hier ein Foto aus dem Februar 2022, kassierte ein 38-Jähriger gleich vier Strafverfahren.

Die Bundespolizei musste bei einem undurchsichtigen Fall auf das Video-Material zurückgreifen.

von Thomas Werner  (tw)

Er wollte sich als Opfer darstellen – dabei hatte er sich kurz zuvor als rücksichtsloser Täter gezeigt. Im Fall eines 38-jährigen Mannes hat die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof gleich vier Strafverfahren gestartet.

Was war passiert? Gegen 22.40 Uhr am Dienstag (16. April 2024) hatte ein Zeuge die Bundespolizei alarmiert und von einer Körperverletzung sowie Bedrohung mit einem Messer gesprochen.

Fall am Kölner Hauptbahnhof zunächst undurchsichtig

Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf den 38-Jährigen, der zunächst als Täter gemeldet war. Er stellte die Sachlage allerdings etwas anders dar. Er gab an, „durch drei Unbekannte beleidigt und angegriffen worden zu sein“, wie ein Sprecher der Bundespolizei erklärte.

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Um die Sache zu klären, griff die Bundespolizei auf das Videomaterial im Hauptbahnhof zu. Dort zu sehen: Der 38-Jährige hatte einen Unbekannten mit einem Faustschlag angegriffen, dieser hatte sich dann mit einem seiner beiden Begleiter zur Wehr gesetzt und ihm einen Zahn ausgeschlagen. Kurz darauf bedrohte der 38-Jährige die beiden Unbekannten mit einem Messer, die beiden Männer ergriffen die Flucht.

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Das Messer warf der Mann in einen Mülleimer, dort konnte es von der Bundespolizei sichergestellt werden.

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Der Täter wurde aufs Polizeirevier am Breslauer Platz gebracht und es wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,6 Promille ergab. Einen Rettungswagen wegen seiner Verletzungen lehnte der Mann ab.

Er konnte das Revier der Bundespolizei verlassen, wird sich aber für seine Tat nun verantworten müssen. Die Einsatzkräfte eröffneten mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen „Körperverletzung“, „Gefährlicher Körperverletzung“, „Bedrohung“ und einem „Verstoß gegen das Waffengesetz“. Hinsichtlich der beiden Unbekannten laufen die Ermittlungen.