Schlafen mitten in Köln – das nehmen einige mittlerweile wohl durchaus wörtlich. Aber: Ist das überhaupt erlaubt?
Skurrile Bilder häufen sichEin Nickerchen mitten in Köln – Stadt will bei Fällen sofort durchgreifen
Kölle, Stadt der Hallodris und Vagabunden. Jeder Jeck ist anders. Strenge gilt hier nicht, jedenfalls nicht so sehr.
Im Sommer 2022, man wird sich erinnern, sorgten die Badenden vom Römerbrunnen für Aufsehen. Der italienische Wirt gegenüber konnte sich über die Verwahrlosung und den Kulturniedergang noch so ärgern. Keinen Verantwortlichen hat es geschert.
Schlafen mitten in Köln? Was sagt die Stadt zu dem neuen „Trend“?
Laissez faire am Dom und sonst wo, so was spricht sich rum: Vielleicht auch deshalb kommt es nun in diesem Sommer und einer zeitweise ausgesprochenen Bullenhitze gehäuft zu solchen Bildern (siehe oben): Leute schlafen bei Tageslicht und umgeben von bisweilen tosendem Alltag einfach auf dem Boden.
Die Männer, die wir sehen, halten ein Nickerchen. Es macht nicht den Eindruck, dass es sich um Obdachlose handelt. Der eine Mann hat sich an der KVB-Haltestelle an der Venloer Straße niedergelassen. Ein anderer liegt auf dem Bahnhofsvorplatz und hat sich wohl eine Tasche als Kissen unter den Kopf geklemmt. Einen anderen scheint der Schlaf an der Treppe zur U-Bahnstation Breslauer Platz übermannt zu haben.
Stellt sich die Bürgerfrage: Ist das jetzt normal? Oder mit anderen Worten: Ist das eigentlich erlaubt? Kann ich schlafen, wo ich will, vielleicht gleich an Ort und Stelle, wo doch die Sonne den Asphalt ausreichend gewärmt hat?
Eine Sprecherin der Stadt klärt darüber auf, was man bei allem Verständnis für schwierige Lebenslagen eigentlich zu beachten hat: „Gemäß Paragraph 11 Kölner Stadtordnung (KSO) stellt solch ein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln weckt die Person, erkundigt sich nach ihrem Wohlbefinden, verweist gegebenenfalls auf bestehende Hilfsangebote der Stadt Köln und fordert sie freundlich, aber bestimmt auf, aufzustehen und die Örtlichkeit zu verlassen.“
Und wenn das nicht passiert? „Sollte eine Person uneinsichtig reagieren und der Forderung nicht nachkommen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden und/oder ein Platzverweis ausgesprochen werden. Wird dem Platzverweis ebenfalls nicht Folge geleistet, wird die Person in Gewahrsam genommen.“