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Schüsse im „No Name“ in KölnWie eine Hinrichtung – harte Strafen, aber nicht für die Haupttäter

Das Foto zeigt das „No Name“ in Köln-Nippes kurz nach der Tat im November 2015.

Das Foto zeigt das „No Name“ in Köln-Nippes kurz nach der Tat im November 2015.

Am Freitag (25. Oktober) ist der Strafprozess um die tödlichen Schüsse in der Nippeser Kneipe „No Name“ mit hohen Gefängnisstrafen zu Ende gegangen.

Zwei mutmaßliche Komplizen wurden der Beihilfe verurteilt, während die eigentlichen Schützen, die der ehemaligen Kölner Hells-Angels-Gruppierung „C-Town“ angehören sollen, nicht auf der Anklagebank saßen.

Staatsanwältin und Richterin beschrieben die Ereignisse im November 2015 als regelrechte Hinrichtung, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Ein bewaffnetes Kommando sei in das „No Name“ eingedrungen und habe sofort das Feuer eröffnet, wobei ein Mann getötet wurde.

Schüsse im „No Name“ in Köln-Nippes: Wie eine Hinrichtung

Der Gewaltakt hatte seine Wurzeln in einem Einbruch in die Shisha-Bar „Hangover“ auf der Bonner Straße, die von dem Bruder des Rockers Ibrahim K. geführt wird. Die Einbrecher hatten Geldkassetten aus den Spielautomaten gestohlen. Ob sie dabei auch auf Kokain stießen, blieb im Prozess ungeklärt. Die Rocker setzten eine Belohnung von 5000 Euro für Hinweise auf die Täter aus – und zwar öffentlich auf Facebook.

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Hier rückte einer der Angeklagten ins Zentrum der Handlung. Getrieben von der Belohnung, so die Richterin, verriet er seine Kontakte an die Rocker. Die Identität der Einbrecher wurde jedoch nicht abschließend geklärt.

Im Urteil kam heraus, dass die Rocker um Ibrahim K. und den damaligen „C-Town“-Chef Erkan A. einen Plan zur Vergeltung ausheckten. Der Tippgeber verriet auch den Aufenthaltsort der mutmaßlichen Einbrecher: die wegen Renovierung offiziell geschlossene Kneipe in Nippes.

Der „Verräter“ hätte laut Gerichtsurteil in Kauf genommen, dass die Rocker Gewalt ausüben könnten. Ein tödlicher Ausgang sei aber nicht vorhersehbar gewesen, weshalb er wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt wurde. Für weitere Straftaten, darunter der Versuch eines Raubüberfalls, erhielt der Mann eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft.

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Der zweite Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Er habe einen weiteren Tatverdächtigen zum Tatort gefahren und dort einen Zeugen unter Kontrolle gehalten.

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Ursprünglich hatte dieser Angeklagte im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, im aktuellen Verfahren jedoch alle Vorwürfe abgestritten. Ihm wurde eine zwölfjährige Haftstrafe auferlegt – nicht nur für die Beteiligung am Mord im „No Name“, sondern auch für andere Delikte wie Trickbetrug an Senioren und Seniorinnen.

Mit dem Urteil erging auch ein neuer Haftbefehl gegen den 35-Jährigen, der zuvor aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs freigelassen worden war. Die Verteidiger planen, Revision einzulegen. Ungewiss bleibt, ob die mutmaßlichen Haupttäter jemals vor Gericht kommen, da sie sich seit der Tat in der Türkei befinden. (KI/red)