Autos oder komplette Sperrung?Seit Jahren Streit um Kölner Straße – Gerichts-Urteil im Sinne der Stadt

Autos und Fahrräder sind auf der Kitschburger Straße in Köln unterwegs.

Die Kitschburger Straße, hier im Sommer 2021, war Streitthema zwischen Stadt Köln und Bezirksvertretung Lindenthal. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Die Entscheidung bezüglich der Kitschburger Straße in Köln ist gefallen: Der Stadtrat bleibt als Entscheidungsträger am Ruder.

von Thomas Werner  (tw)

Die Kitschburger Straße war in den vergangenen Jahren häufig Mittelpunkt von hitzigen Debatten. Sperrung am Wochenende? Oder komplett? Oder eine erneute Öffnung für den motorisierten Verkehr?

Eine zentrale Frage diesbezüglich wurde nun vor Gericht entschieden: Wer ist eigentlich zuständig für die Entscheidung, ob und wann gesperrt wird? Stadtrat oder Bezirksvertetung? Beide sehen die Entscheidungsgewalt bei sich, die Bezirksvertretung hatte deswegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Kitschburger Straße sollte ab 2022 komplett gesperrt werden

Jetzt ist klar: Die Klage war vergeblich! „Der Rat der Stadt Köln ist für die Entscheidung über eine Sperrung der Kitschburger Straße für den motorisierten Individualverkehr zuständig“, gab das Verwaltungsgericht nach dem Urteil am Donnerstag (29. August 2024) offiziell bekannt.

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Die Kitschburger Straße ist seit Jahren an Wochenenden und Feiertagen für Autos und Motorräder gesperrt. Die Bezirksvertretung hatte 2022 dann entschieden, die Kitschburger Straße dauerhaft zu sperren, um die dortige Aufenthaltsqualität am Stadtwald zu verbessern.

Das war aber nicht rechtens, auch weiterhin wird der Stadtrat für die Entscheidung zuständig sein.

Denn: Bereits mit Urteil vom 16. März 2001 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Rat und nicht die Bezirksvertretung zuständig sei. Der aktuelle Streit sei mit dem damaligen identisch, bekräftigte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.

Damals sei für das Gericht entscheidend gewesen, dass die Kitschburger Straße Teil des sogenannten Vorbehaltsnetzes der Feuerwehr sei und bei Einsatzlagen die Funktion habe, den stadtbezirksübergreifenden Feuerwehr- und Rettungsverkehr zwischen der im Stadtbezirk Lindenthal und der im Stadtbezirk Ehrenfeld gelegenen Feuer- und Rettungswache aufzunehmen. Das habe sich bis heute nicht wesentlich geändert.

Die Bezirksvertretung selbst bezweifelt jedoch die überörtliche Bedeutung der Straße – was das weitere Vorgehen umso spannender macht. Denn gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Falls das passiert, geht der Fall an das Oberverwaltungsgericht in Münster.