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Nach Äffäre seiner EhefrauTroisdorfer verteilt Flugblätter mit Beleidigungen

Das Amtsgericht und Arbeitsgericht, fotografiert am 17. Mai 2016 in Siegburg (Nordrhein-Westfalen).

Das Siegburger Amtsgericht. Ein 72-Jähriger hat seine Ehefrau mit Flugblättern und Plakaten öffentlich durch den Schmutz gezogen und musste sich nun vor Gericht verantworten.

Ein 72-Jähriger musste sich nun vor Gericht verantworten. Nach der Affäre seiner Frau verteilte er Flugblätter mit Beleidigungen.

von Klara Indernach (KI)

Ein 72-Jähriger hat seine Ehefrau mit Flugblättern und Plakaten öffentlich durch den Dreck gezogen. Am Amtsgericht machte der Angeklagte einen entspannten Eindruck, bis Richter Dr. Alexander Bluhm von seinen „beschämenden Taten“ sprach.

Der Troisdorfer rechtfertigte seine Taten damit, dass seine Frau ihn nicht gut behandelt habe, berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Unter anderem drohte er ihr, ihre Affäre öffentlich zu machen, wenn sie nicht mit ihm spricht.

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Laut Aussage des Angeklagten habe er Hoffnung gehabt, weil seine Frau noch mit ihm in den Urlaub gefahren sein. Kurz darauf sei sie allerdings auch mit einem anderen Mann gefahren. 

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Der Senior frage sich nun, ob er der biologische Vater der beiden erwachsenen Söhne sei. Diese wollten nichts mehr mit ihm zu tun haben. Die Antwort des Richters: „Das kann man nachvollziehen“, wird er im „Kölner Stadt-Anzeiger“ zitiert.

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Der Angeklagte hatte von Ende November 2023 bis Ende Februar 2024 in Troisdorf Flugblätter mit beleidigenden Inhalten über seine Frau verteilt und sie sogar angespuckt und geschlagen. Trotz einer Gefährderansprache der Polizei setzte er seinen Feldzug fort.

Es ist nicht das erste Mal, dass der gelernte Kfz-Schlosser vor Gericht stand. Im Dezember 2023 wurde er bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Grund dafür war ein Streit in einer Troisdorfer Fahrradwerkstatt. Auch hier wurde der Angeklagte handgreiflich.

Angeklagter vor Siegburger Amtsgericht: „Das ist ein starkes Stück, einen 72-Jährigen in den Knast zu schicken“

Die Staatsanwältin forderte nun eine Haftstrafe von fünf Monaten für den Angeklagten, da weitere Straftaten zu erwarten seien. „Das ist ein starkes Stück, einen 72-Jährigen in den Knast zu schicken. Im Fußball wird gespuckt, und auch die Politiker spucken sich an; gehen die auch fünf Monate in den Knast?“, wird der Angeklagte in der Zeitung zitiert.

Schließlich wurde er zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt. Der Richter ermahnte den 72-Jährigen: „Das war haarscharf.“

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Luisa Stickeler) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.