EuskirchenMaskenverweigerer flippt im Bus aus, dann eskaliert die Situation

Ein Mann steigt mit Maske in einen Bus während im Vordergrund ein Symbol die Maskenpflicht anzeigt.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist völlig klar: in Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht. Ein Fahrgast in Euskirchen wollte sich daran jedoch nicht halten. Das Symbolbild wurde am 29. Juli 2020 in Düsseldorf aufgenommen.

In Euskirchen wurde ein Maskenverweigerer aufgefordert aus einem Linienbus auszusteigen. Die Situation eskalierte so dermaßen, dass der Busfahrer und ein Fahrgast leicht verletzt davonkamen.

von Alina Schurillis  (asl)

Ein Fahrgast eines Linienbusses hat am Dienstagabend (14. Dezember) im Euskirchener Stadtteil Kuchenheim sein Fahrrad auf den Busfahrer (53) und einen weiteren Fahrgast (22) geworfen. Beide erlitten leichte Verletzungen. Der 38-Jährige stieg an der Haltestelle „Rheinbach“ in Euskirchen dazu und setzte im Laufe der Fahrt immer wieder die Maske ab.

Euskirchen: Maskenverweigerer eskaliert im Linienbus

Der Busfahrer ermahnte ihn wiederholt und verwies ihn auf die Maskenpflicht. Von dieser schien der betrunkene Fahrgast aber nicht viel zu halten. Als dem Busfahrer an der Haltestelle „Kuchenheimer Markt“ der Kragen platzte und er den Gauner aufforderte auszusteigen, flippte dieser völlig aus.

Der Maskenverweigerer aus Euskirchen stand zwar auf, begann aber den Busfahrer zu schubsen und zu beleidigen, während er aus dem Bus stieg.

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Damit war es aber noch nicht getan. Während des Vorfalls hatte ein 22-jähriger Fahrgast bereits die Polizei gerufen, worauf der Betrunkene stinksauer in den Bus zurückkehrte und sein Fahrrad auf den Augenzeugen warf. Sowohl der Fahrgast als auch der Busfahrer wurden getroffen und beide leicht verletzt.

Den 38-Jährigen erwartet nun nicht nur ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Die Polizei überprüfte auch die Rahmennummer des Fahrrads, das sich als gestohlen herausstellte. Zudem fanden die Beamten Drogen beim Tatverdächtigen. Die Nacht musste der Mann ohne festen Wohnsitz auf dem Polizeirevier verbringen. (als)