Post vom DFBFC muss nächste Pyro-Strafen zahlen – 100 Prozent-Zuschlag für Bayer-Partie?

Kölner Fans zünden Pyrotechnik beim Pokalspiel in Leverkusen.

Pokal-Viertelfinale am 5. Februar 2025 in der Leverkusener BayArena: Kölner Fans zünden Pyrotechnik.

Der 1. FC Köln wird ordentlich zur Kasse gebeten. Jetzt gab es erste Strafanträge vom DFB für drei Zweitligaspiele. Die happigen Pokalstrafen stehen noch aus.

von Uwe Bödeker  (ubo)

Der 1. FC Köln hat vor wenigen Tagen Post vom DFB bekommen, es geht um das leidige Thema Pyro-Strafen.

Wenn FC-Geschäftsführer Christian Keller (46) die ersten Zeilen liest, dürfte er zusammenzucken: „Das Sportgericht des DFB hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Stephan Oberholz, als Einzelrichter am 31.01.2025 im schriftlichen Verfahren entschieden.“

1. FC Köln muss 13.800 Euro für Zweitliga-Vergehen zahlen

Beim FC erwarten sie in den nächsten Wochen das Urteil aus dem Pokalspiel gegen die Hertha (4. Dezember 2024). Das dürfte aufgrund des großen Feuerwerks der FC-Fans happig ausfallen. Doch erstmal flatterten jetzt drei Strafanträge für Zweitligavergehen ins Geißbockheim.

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Für das Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen SSV Ulm am 5. Oktober 2024 in Köln werden 1800 Euro (drei Pyro-Gegenstände) fällig. Für das Spiel gegen den 1. FC Magdeburg am 14. September 2024 in Köln sind es 12.000 Euro (20 Pyro-Gegenstände). Macht in der Summe 13.800 Euro. Diese Strafen hat der FC bereits akzeptiert.

Dazu sollen die Kölner nach EXPRESS.de-Informationen für das Düsseldorf-Spiel 104.000 Euro zahlen, so lautet der Strafvertrag vom DFB. Der FC hat in diesem Fall allerdings Einspruch dagegen eingelegt.

Doch im Hintergrund steht eine wesentlich höhere Strafe für das Pokalspiel gegen die Hertha an. Kölns Ex-Torwart Toni Schumacher (70) sagte zuletzt, dass der FC eine Million Euro zahlen müsse. Stimmt das?

EXPRESS.de fragte nach beim Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses, Anton Nachreiner (69): „Das kann ich mir nicht vorstellen, das wäre ja das absolute Höchst-Strafmaß.“

Der traurige FC-Rekord bisher: 420.000 Euro nach dem Derby gegen Borussia Mönchengladbach im Oktober 2023. Ursprünglich hatte der DFB-Kontrollausschuss damals ein Strafmaß von 595.000 Euro beantragt. Doch die Strafe wurde letztendlich nochmal reduziert. Bei solch hohen Urteilen wird im Hintergrund oft Einspruch eingelegt.

Zudem drohen weitere Strafen. Denn am Mittwoch (5. Februar) wurde beim Pokal-Viertelfinale in Leverkusen (2:3 nach Verlängerung) im Kölner Block wieder ordentlich gezündelt.

Das Problem: die Rauchentwicklung führte zu einer rund zehnminütigen Spielunterbrechung. Im Strafzumessungsleitfaden des DFB steht, dass eine Spielunterbrechung, die länger als fünf Minuten dauert, die Strafe um bis zu 100 Prozent erhöhen kann. Heißt: im schlimmsten Fall wird die Strafe verdoppelt.

Der DFB stellt immer wieder klar, warum die Strafen erhoben werden: „Das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen stellt eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich bzw. auf dem Spielfeld befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deswegen zu unterbinden.“