Seit Jahren plant der 1. FC Köln die Erweiterung des Trainingsgeländes am Geißbockheim. Klarheit erhofft sich der Klub vom Bundesverwaltungsgericht - das hat aber die Entscheidung erst einmal vertagt.
Entscheidung zum Geißbockheim vertagtAber Fans müssen nicht lange warten
Der 1. FC Köln muss weiter auf die Genehmigung für die Erweiterung seines Trainingsgeländes am Geißbockheim warten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag (23. April 2024) keine Entscheidung im Streit zwischen dem FC und unter anderem einer Bürgerinitiative verkündet.
Das Urteil, auf das auch viele Fans beim seit langer Zeit heiß diskutierten Gesprächsthema warten, soll nun am Mittwoch (24. April) erfolgen. Zu den Gründen für die Urteilsverschiebung um einen Tag machte das Gericht keine Angaben.
Entscheidung nach jahrelangem Prozess steht bevor
Hintergrund des Prozesses ist, dass der FC seit 2014 plant, ein neues Nachwuchsleistungszentrum sowie weitere Fußballplätze hinter dem Geißbockheim in einem bislang unbebauten Bereich im Grüngürtel zu bauen.
Dagegen hatte unter anderem eine Bürgerinitiative geklagt, einen entsprechenden Bebauungsplan hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bereits als unwirksam erklärt.
Dagegen hatte der Klub vor dem Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Die Stadt hatte dem 1. FC Köln angeboten, nach Marsdorf im Kölner Westen umzuziehen.
Doch das hat der Verein Anfang April endgültig abgelehnt und will sich stattdessen rund um das Geißbockheim erweitern. Auf diesem Gelände ist der FC seit über 70 Jahren beheimatet. (dpa)