Niederlage am Grünen TischBaumgart-Rückschlag schon vor dem ersten Spiel: Union hart bestraft

Nach dem Feuerzeug-Wurf an der Alten Försterei hat der DFB ein Urteil gefällt. Union Berlin verliert am Grünen Tisch.

Bittere Nachricht für Union Berlin: Das „Skandalspiel von Köpenick“ wird mit 2:0 für den VfL Bochum gewertet.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz sah es nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag (9. Januar 2025) in Frankfurt/Main als erwiesen an, dass VfL-Torwart Patrick Drewes in seiner „Spielfähigkeit eingeschränkt“ war. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche beim DFB-Bundesgericht in Berufung gegangen werden.

Bochum-Torwart mit Feuerzeug am Kopf getroffen

Bundesligist VfL Bochum hatte Einspruch gegen die Wertung des 1:1 bei Union Berlin kurz vor der Winterpause eingelegt. Torhüter Drewes war am 14. Dezember im Kellerduell kurz vor dem Abpfiff von einem Feuerzeug aus dem Union-Block am Kopf getroffen worden.

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„Vorne links oben“ am Kopf sei er getroffen worden, sagte Drewes bei der dreistündigen Verhandlung im Saal Golden Goal auf dem DFB-Campus. „Das war schon ein Treffer, den ich wahrgenommen habe.“ Die Bochumer waren nach der Unterbrechung in der Partie nur unter Protest wieder auf den Platz gegangen.

Der 31-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Die Partie wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem „Nichtangriffspakt“ ins Ziel gebracht.

„Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das allerletzte Mittel. Die Umstände ließen uns aber kaum andere Möglichkeiten“, begründete Oberholz seine Entscheidung: „Wir konnten keine Aspekte eines Komplotts oder eines Schmierentheaters erkennen.“

Damit startet der neue Union-Trainer Steffen Baumgart ohne eigenes Zutun mit einem Punkt weniger als erhofft bei den Köpenickern. Das bisherige Schlusslicht Bochum hat nun acht Punkte und ist wieder dicht dran an den rettenden Plätzen.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann beim Bundesgericht des Verbandes innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden. Union hatte den Feuerzeugwerfer nach eigenen Angaben ermittelt, eine Anzeige erstattet und ein dreijähriges Stadionverbot ausgesprochen.

Der 1. FC Union wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden, wie Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation des Clubs, danach ankündigte. Arbeit betonte aber: „Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten.“ (sid/dpa)