Paukenschlag bei FC-KonkurrentGericht setzt Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung ab

Martin Kind bei einem Heimspiel von Hannover 96 in der Loge. Kin muss seinen Geschäftsführer-Posten nach einem Gerichts-Beschluss räumen.

Martin Kind (Mitte hinten), hier am 21. April 2024 bei einem Heimspiel von Hannover 96, muss seinen Geschäftsführer-Posten nach einem Gerichts-Beschluss räumen.

Zweimal konnte sich Martin Kind gegen seine Absetzung als Geschäftsführer von Hannover 96 wehren. Vor dem Bundesgerichtshof klappte das nicht mehr. Es ist eine Zäsur für den Verein.

Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in Karlsruhe, dass die Absetzung eines der streitbarsten Funktionäre des deutschen Profifußballs vor zwei Jahren rechtens war und nun wirksam ist.

Abgesetzt hatte den 80 Jahre alten Hörakustik-Unternehmer die Führung des eigenen Muttervereins Hannover 96 e.V. Die Vereinsseite und Kind an der Spitze des ausgegliederten Profifußball-Bereichs liefern sich seit Jahren eine heftige Auseinandersetzung.

Martin Kind wechselt bei Hannover 96 in den Aufsichtsrat

Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle hatte sich Kind noch erfolgreich gegen seine Abberufung gewehrt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist dagegen nach Aussage eines BGH-Sprechers „nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar“.

Alles zum Thema 2. Fußball-Bundesliga

Kind selbst äußerte sich nicht persönlich zu dem Urteil. In einer Stellungnahme der Profifußball-Gesellschaft heißt es aber, dass er nun in deren Aufsichtsrat wechseln wird. Dort werde er mit dem neuen Geschäftsführer „konstruktiv für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Hannover 96 zusammenarbeiten“.

Für den langjährigen Bundesligisten steht die sechste Saison in Folge in der 2. Bundesliga an. Dabei gibt es mit dem 1. FC Köln, Schalke 04, Hertha BSC und dem Hamburger SV viele namhafte Konkurrenten im Kampf um die Spitzenplätze.

Der Streit zwischen der Vereins- und der Kapitalseite in Hannover hat mehrere Ebenen. Indirekt betrifft er auch die Deutsche Fußball Liga, auch wenn die 50+1-Regel in keinem der Gerichtsverfahren verhandelt oder bewertet wurde.

Kapazität, Bier- und Wurstpreis

Das sind die Stadien der 2. Bundesliga in 2024/25

Außenaufnahme des RheinEnergie Stadions in Köln, Heimspielstätte des 1. FC Köln.

Die Teilnehmer der Saison 2024/25 der 2. Bundesliga stehen fest. In der folgenden EXPRESS.de-Bildergalerie siehst du alle Stadien – inklusive Bier- und Wurstpreisen mit Stand vom 29. Mai 2024. (Foto: 20. Oktober 2016)

Luftbild des Jahnstadions in Regensburg.

Jahnstadion Regensburg | Verein: SSV Jahn Regensburg | Kapazität: 15.210 Zuschauerinnen und Zuschauer | Bierpreis: 4,70 Euro (0,5 Liter) | Wurstpreis: 4,50 Euro (Foto: 24. Mai 2024)

Luftbild des Preußenstadions in Münster.

Preußenstadion | Verein: Preußen Münster | Kapazität: 11.744 (im Umbau) | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 3,50 (Foto: 26. März 2022)

Innenaufnahme des Donaustadions in Ulm.

Donaustadion | Verein: SSV Ulm | Kapazität: 17.000 | Bierpreis: 4,00 (0,4) | Wurstpreis: 4,00 (Foto: 12. September 2020)

Innenaufnahme des Eintracht-Stadions in Braunschweig.

Eintracht-Stadion | Verein: Eintracht Braunschweig | Kapazität: 23.325 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 3,50 (Foto: 13. Dezember 2020)

Luftbild der MDCC-Arena in Magdeburg.

MDCC-Arena | Verein: 1. FC Magdeburg | Kapazität: 30.098 | Bierpreis: 4,50 (0,5) | Wurstpreis: 3,00 (Foto: 31. März 2017)

Luftbild des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern.

Fritz-Walter-Stadion | Verein: 1. FC Kaiserslautern | Kapazität: 49.327 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 4,00 (Foto: 22. März 2024)

Innenaufnahme des Max-Morlock-Stadions in Nürnberg.

Max-Morlock-Stadion | Verein: 1. FC Nürnberg | Kapazität: 50.000 | Bierpreis: 5,50 (0,5) | Wurstpreis: 4,00 (Foto: 20. Mai 2024)

Innenaufnahme des Waldstadions Kaiserlinde in Spiesen-Elversberg.

Waldstadion Kaiserlinde | Verein: SV Elversberg | Kapazität: 10.000 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 5,00 (Foto: 6. April 2024)

Luftbild der VELTINS-Arena in Gelsenkirchen.

Veltins-Arena | Verein: FC Schalke 04 | Kapazität: 62.271 | Bierpreis: 4,60 (0,5) | Wurstpreis: 3,10 (Foto: 17. Juni 2023)

Luftaufnahme des Olympiastadions in Berlin.

Olympiastadion Berlin | Verein: Hertha BSC | Kapazität: 74.475 | Bierpreis: 4,90 (0,5) | Wurstpreis: 3,50 (Foto: 11. April 2022)

Innenaufnahme des Sportparks Ronhof in Fürth.

Sportpark Ronhof | Verein: SpVgg Greuther Fürth | Kapazität: 16.626 | Bierpreis: 5,50 (0,5) | Wurstpreis: 4,50 (Foto: 19. Mai 2024)

Außenaufnahme der Home-Deluxe-Arena in Paderborn im Winter.

Home-Deluxe-Arena | Verein: SC Paderborn 07 | Kapazität: 15.000 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 4,00 (Foto: 21. Januar 2023)

Luftbild der Heinz-von-Heiden-Arena in Hannover.

Heinz-von-Heiden-Arena | Verein: Hannover 96 | Kapazität: 49.000 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 4,10 (Foto: 17. April 2023)

Innenaufnahme des Wildparkstadions in Karlsruhe.

Wildparkstadion (BBBank Wildpark) | Verein: Karlsruher SC | Kapazität: 34.302 | Bierpreis: 5,10 (0,5) | Wurstpreis: 4,10 (Foto: 6. April 2024)

Außenaufnahme des Volksparkstadions in Hamburg.

Volksparkstadion | Verein: Hamburger SV | Kapazität: 57.000 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 4,50 (Foto: 28. Dezember 2018)

Außenaufnahme der Merkur Spiel-Arena in Düsseldorf.

Merkur Spiel-Arena | Verein: Fortuna Düsseldorf | Kapazität: 54.600 | Bierpreis: 5,10 (Carlsberg 0,5) / 5,40 (Schumacher Alt 0,5) | Wurstpreis: 3,90 (Foto: 16. Mai 2020)

Innenaufnahme des Stadions am Böllenfalltor in Darmstadt.

Stadion am Böllenfalltor | Verein: SV Darmstadt 98 | Kapazität: 17.810 | Bierpreis: 5,00 (0,5) | Wurstpreis: 4,00 (Foto: 12. Mai 2024)

Außenaufnahme des RheinEnergie Stadions in Köln.

RheinEnergie Stadion | Verein: 1. FC Köln | Kapazität: 50.000 | Bierpreis: 4,90 (0,5) | Wurstpreis: 4,10 (Foto: 18. Mai 2020)

1/19

Die e.V.-Führung ist in Hannover aber immer mit dem Ziel angetreten, die 50+1-Regel vor Kind zu schützen. Und mit Kind selbst wurde nun ein langjähriger Klubboss abgesetzt, der immer als Gegner und Gefahr für diese Regel angesehen wurde, die nur im deutschen Profifußball den Einfluss von externen Geldgebern begrenzen soll.

Dass Kind bei dem gescheiterten Investoren-Einstieg der DFL mutmaßlich anders abgestimmt hat, als sein eigener Verein das vorgab, war einer der Auslöser für die massiven Fanproteste gegen diesen Deal.

Lobende Worte aus Hannover nach Absetzung von Martin Kind

Noch größer ist der Einschnitt aber für Hannover 96. Kind wurde im September 1997 zum Präsidenten des damaligen Drittligisten gewählt. Im Dezember 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus.

Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Seinen mehr als 50-prozentigen Anteil an der Profifußball-Gesellschaft hatte er aber schon vor dem BGH-Verfahren an seinen Sohn Matthias übertragen.

Selbst Kinds größter Gegenspieler Ralf Nestler sagte als Aufsichtsratschef des Hannover 96 e.V. jetzt: „Herrn Kind gebührt Dank und Respekt für die viele Arbeit und die vielen, vielen Jahre, die er für Hannover 96 geleistet hat. Wir fühlen uns bestätigt. Wir wären aber gerne einen anderen Weg gegangen. Nicht über zwei Jahre. Und ohne Prozess wäre uns am liebsten gewesen.“

Kern des Konflikts ist der sogenannte Hannover-96-Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Vereins- und Kapitalseite regeln soll. Die 50+1-Regel schreibt zwar vor, dass die Muttervereine im Fall einer Ausgliederung des Profibereichs die Stimmenmehrheit in der Kapitalgesellschaft behalten müssen und ein Weisungsrecht gegenüber deren Geschäftsführern besitzen. Im 96-Vertrag steht aber, dass diese Geschäftsführer nur dann ernannt oder abberufen werden können, wenn beide gleichstarken Lager im vierköpfigen Aufsichtsrat dem zustimmen.

Auf den ersten Blick ist die 50+1-Regel durch das BGH-Urteil in Hannover nun wieder gestärkt worden. Die Vereinsführung konnte sich von einem Kapitalgeber trennen, weil der ihre Weisungen nicht befolgt hat. Der Hannover-96-Vertrag bleibt aber bestehen. Und deshalb müssen zwei wichtige Fragen auch weiter geklärt werden:

Wie verhält sich die DFL in Zukunft zu den Strukturen bei Hannover 96, die im Kern weiter gegen den Geist von 50+1 verstoßen? Und wer wird dort Nachfolger von Kind als Geschäftsführer? Denn darauf haben sich Vereins- und Kapitalseite in den zwei Monaten zwischen BGH-Verhandlung und BGH-Urteil noch nicht einigen können. (dpa)