Pipi-Vorfall in Kölner ZugWeil WC kaputt ist – Seniorin (78) weiß sich nicht anders zu helfen

Cecilia van Veen sollte an die Deutsche Bahn 60 Euro Bußgeld zahlen, nachdem sie in einem Zug auf den Boden uriniert hatte.

Cecilia van Veen (78) sollte an die Deutsche Bahn 60 Euro Bußgeld zahlen, nachdem sie in einem Kölner Zug auf den Boden uriniert hatte. Das Foto wurde am 23. Juli 2024 aufgenommen.

Eine Fahrt von Köln nach Königswinter endete für eine 78-jährige Seniorin aus Mülheim im Fiasko. Die Zugtoilette war defekt.

von Klara Indernach  (KI)

Wer schon einmal mit einem Zug der Deutschen Bahn oder eines Konkurrenzanbieters unterwegs war, kennt vermutlich die Situation. Die Blase drück, aber die Toiletten im Abteil sind defekt und abgesperrt.

Was tun? Eine 78-jährige Frau aus Mülheim wusste sich nicht mehr zu helfen. Die Frau war am 16. Juli 2024 in einem DB-Regionalzug von Köln nach Königswinter unterwegs. Verzweifelt suchte sie nach einer funktionierenden Toilette. Ohne Erfolg.

Seniorin uriniert in Kölner Zug auf den Boden

Die Seniorin war so verzweifelt, dass sie auf den Fußboden urinierte. Das berichtet die WAZ.

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Die Seniorin begleitete einen 86-jährigen demenzkranken Bekannten und empfand es als unzumutbar, wegen der defekten Toiletten vorzeitig auszusteigen.

Die Deutsche Bahn bestätigte den Vorfall gegenüber der WAZ. Die einzige Toilette im Zug sei defekt gewesen. Angaben der Frau, dass alle sechs Toiletten im Zug unbrauchbar gewesen seien, wurden jedoch vom Unternehmen bestritten. Die Bahn wies zudem darauf hin, dass die Rentnerin Angebote, am Troisdorfer Bahnhof aus dem Zug zu steigen und Hilfe zu erhalten, abgelehnt habe. Demnach wollte sie den Begleiter während des Toilettenganges nicht alleine im Zug zurücklassen.

Ursprünglich forderte die Deutsche Bahn ein Bußgeld von 60 Euro wegen der „Verunreinigung“. Nach Überprüfung des Falls verzichtete das Unternehmen jedoch auf das Geld.

Die Seniorin, wenig beeindruckt von der Zahlungsaufforderung, erklärte daraufhin: „Ich würde es wieder tun.“

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Die Deutsche Bahn ist verpflichtet, funktionierende Zug-Toiletten anzubieten. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2002 haben Bahnkunden und -kundinnen Anspruch auf Schadensersatz bei einem Komplettausfall aller Toiletten.

Damals hatte ein Klo-Opfer geklagt. Die Person war zwei Stunden lang in einem ICE ohne verfügbare Toiletten unterwegs. Gezahlt wurde ein Schmerzensgeld von 403 Euro.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Matthias Trzeciak) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.