Nach einem Polizeieinsatz in der Kölner Altstadt ist ein Mann in einem Krankenhaus gestorben. Jetzt ist seine Identität geklärt.
Drama nach Polizei-EinsatzStreit in Kölner Puff eskaliert – toter Freier endlich identifiziert
Nach dem Todesdrama in der Kölner Altstadt laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Ein Bordellgast war in der Nacht zu Sonntag (5. November 2023) nach einem Polizeieinsatz gestorben.
Jetzt konnte der bislang unbekannte Freier identifiziert werden. Wie Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, am Dienstag (7. November) gegenüber EXPRESS.de erklärte, handelte es sich um einen 41-jährigen, kroatischen Staatsangehörigen. „Seine Wohnanschrift konnte bislang nicht ermittelt werden“, so Bremer.
Puff-Besuch in Kölner Altstadt eskaliert: Polizei setzt Taser ein
Der Mann hatte in der Nacht zu Sonntag (5. November) eine Prostituierte in der Altstadt aufgesucht. Doch als es ans Bezahlen ging, rastete er offenbar aus. Das Problem: Er hatte nicht genügend Bargeld in Euro in der Tasche ...
„Da die Frau nicht bereit war, sich in ausländischer Währung bezahlen zu lassen, drängte der Freier sie aus dem Zimmer, schloss sich ein, randalierte laut und zerstörte Mobiliar“, erklärte Ulrich Bremer bereits am Montag.
Die Prostituierte rief die Polizei um Hilfe. Daraufhin verschafften sich Einsatzkräfte Zugang zu dem Zimmer und, so Bremer, „setzten letztendlich zur Eigensicherung einen sogenannten Taser ein“.
Mediziner verabreicht Medikament – dann kollabiert der Randalierer
Bei einem Taser-Einsatz wird automatisch eine RTW-Besatzung alarmiert. Die forderte einen Notarzt an, weil sich der Freier weiterhin nicht beruhigen ließ. Der Notarzt sedierte den Mann, verabreichte ihm dazu ein Medikament. Kurz danach kollabierte dieser und verstarb wenige Stunden später im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen. Dabei wird geprüft, ob es mit Blick auf den Tod des Mannes konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden durch Einsatzkräfte der Polizei oder ärztliches Personal gibt.
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Inzwischen wurde der Leichnam des Bordellgastes obduziert. Ulrich Bremer: „Die Todesursache ist nach der Obduktion weiterhin unklar.“ Es sei nun ein chemisch-toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. So soll unter anderem geklärt werden, ob der 41-Jährige unter Drogen stand.
Nach Informationen von EXPRESS.de soll der Verstorbene Kokain genommen haben. Aus Neutralitätsgründen hat die Polizei Bonn die Ermittlungen in Abstimmung mit der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen.
Polizei soll bei Taser-Einsatz nur auf bestimmte Körperregionen schießen
In der Dienstanweisung der NRW-Polizeibehörde heißt es unter anderem: Ein Distanz-Elektro-Impuls-Gerät (DEIG), auch Taser oder Elektroschockpistole genannt, sei nur für „statische Einsatzlagen“ geeignet – wenn eine Person noch nicht angegriffen habe, aber kurz davor zu stehen scheine.
„Beim Einsatz des DEIG sind Treffer in bestimmte Körperregionen möglichst zu vermeiden“, so die Vorschrift: darunter Kopf, Hals, Herzregion und Genitalbereich. Auf Alte, Schwangere und Kinder unter 14 Jahren solle man gar nicht mit dem Taser schießen.
Wenn jemand in der Nähe stehe, auch nicht. Sei ein Polizeihund beim Einsatz dabei, müsse man aufpassen, dass der nicht die getaserte Person beiße – und auch noch einen Schlag abbekomme.
Der Taser wurde erst 2021 als Einsatzmittel in einigen Polizeibehörden eingeführt. Die Geräte sind politisch umstritten.
Laut Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) wurde in NRW in diesem Jahr bis einschließlich September 1056 Mal ein Taser gezogen – wovon es in 853 Fällen „bei der reinen Androhung“ geblieben sei. (mit dpa)