Mann (†25) vor Kölner Club getötetHammer-Urteil für Angeklagten (17): Damit hat niemand gerechnet

Polizei-Autos stehen vor dem Kölner Club Trafic. Hier wurde an Halloween 2021 ein 25-Jähriger getötet.

Der Tatort an der Rochusstraße in Köln-Bickendorf am 1. November 2021.

Der Tod eines 25-Jährigen vor dem „Trafic” in Köln-Bickendorf sorgte in der Stadt für Schlagzeilen. Jetzt ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Es war ein Fall, der Köln aufwühlte und schockierte: In der Nacht auf den 1. November 2021 war vor dem Kölner Club „Trafic” die Leiche eines Mannes gefunden worden. Der Tatverdächtige, ein 17-Jähriger, stellte sich kurze Zeit später der Polizei.

Jetzt, fast acht Monate nach der Tatnacht, ist das vorläufige Ende des Falls bekannt: Der Angeklagte, der sich vor dem Landgericht Köln wegen Totschlags verantworten musste, ist freigesprochen worden! Das entschied das Gericht nach neun Verhandlungstagen.

Todesfall vor „Trafic” in Köln: Angeklagter wird freigesprochen

Wegen des jugendlichen Alters des Beschuldigten fand der am Montag (27. Juni) zu Ende gegangene Prozess komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Alles zum Thema Polizei Köln

Angaben zur Begründung des Urteils könnten daher auch nicht gemacht werden, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der junge Mann sei bereits aus der Haft entlassen worden. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger” berichtet, soll das Gericht Notwehr festgestellt haben.

Zerbrochene Bierflasche auf einem Platz vor einem Club in Köln.

Am Tatort lag am Morgen des 1. November 2021 unter anderem eine zerbrochene Bierflasche. Als Tatwaffe gilt aber ein Messer.

Bereits vor der Tat soll es zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer (der in Köln nur zu Besuch war) im „Trafic” zu Streitigkeiten gekommen sein, die zwischen 4 Uhr und 5 Uhr am Morgen eskalierten. Gegen 5.15 Uhr war der 25-Jährige gefunden worden, getötet durch einen Stich mit einem Einhandmesser in den Brustbereich.

Der Fall erinnerte in vielen Facetten an das Tötungsdelikt an dem 18-Jährigen Joel G. auf der Zülpicher Straße. Der Angeklagte, ebenfalls minderjährig, war im April 2022 zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er wehrt sich juristisch gegen das Urteil, der Fall könnte bis zum Bundesgerichtshof gehen. (tw, mit dpa)