Am Flughafen Köln/Bonn angekommen und direkt zur Kasse gebeten – einen 50-Jährigen hat seine Vergangenheit eingeholt.
Fall sorgt für WirbelNach seinem Flug: Mann (50) muss am Köln/Bonn Airport 16.000 Euro zahlen
Das ist ein Fall, den es nicht oft gibt: Am Flughafen Köln/Bonn musste ein Mann am Mittwoch (13. März 2024) nach seinem Flug mehr als 16.000 Euro berappen.
Das teuerste Flugticket der Welt? Von wegen! Vielmehr hatte der 50-Jährige noch eine „Rechnung“ zu begleichen, vor der er sich bisher erfolgreich gedrückt hatte!
16.000 Euro Strafe nach Einreise nach Köln – Mann ruft Freund an
Über den Fall informiert am Donnerstag (14. März) die Bundespolizei in Köln. Bei der Einreisekontrolle sollen die Beamten einen guten Riecher bewiesen haben, erklärt ein Sprecher. Dort war der Mann gegen 17 Uhr nach seiner Landung des Ryanair-Flugs aus Wien vorstellig geworden.
„Die Kontrolle des Mannes ergab, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Subventionsbetrugs gesucht wurde“, so der Sprecher weiter. Der 50-Jährige stand nun vor der Fall: Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von 83 Tagen, die nur durch die Zahlung von 16.600 Euro abzuwenden war.
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Aber wer hat „spontan“ so viel Geld dabei? Der gesuchte Straftäter jedenfalls nicht. Daher kontaktierte der Verhaftete einen Freund, der die geforderte Geldstrafe in bar in der Wache der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Köln/Bonn hinterlegte. Die Erlösung!
Denn: Nur so konnte der Mann den Flughafen als freier Mann verlassen. Ohne das Geld wäre er direkt in eine JVA gebracht worden – für fast drei Monate.
Die Geldlieferung sorgte aber auch für die Einsatzkräfte der Bundespolizei für eine ungeplante Abwechslung vom Flughafen-Alltag: „Somit gab es eine Menge Geld zu zählen, was für die eingesetzten Beamten der Bundespolizei, in dieser Höhe, auch keine alltägliche Erfahrung war“, so der Sprecher.
Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) ist vor allem durch unsachgemäße Verwendung der damaligen Corona-Soforthilfen ins öffentliche Gespräch gekommen. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre. Ob es bei dem aktuellen Fall aus Köln aber einen Bezug zu den Corona-Hilfen gibt, ist nicht bekannt.