Kölner ModellprojektNach Zoff um Muezzin-Ruf: Stadt zieht unerwartetes Zwischenfazit

Die Zentralmoschee in Ehrenfeld am 8. Mai 2021.

Um die Muezzin-Rufe entflammte im Oktober 2021 eine hitzige Debatte unter den Kölnern. Das Foto zeigt die Zentralmoschee in Ehrenfeld am 8. Mai 2021.

Das Modellprojekt rund um die Muezzin-Rufe in Köln hat im vergangenen Jahr für kontroverse Diskussionen gesorgt. Wie viele muslimische Gemeinden haben denn nun, vier Monate später, überhaupt einen Antrag gestellt?

von Niklas Brühl  (nb)

Im Oktober 2021 hat die Stadt Köln ein Modellprojekt für die kommenden zwei Jahre gestartet, welches zu einigen Diskussionen geführt hat. Denn im Rahmen dieses Projekts können muslimische Gemeinden im Kölner Stadtgebiet einen Antrag darauf stellen, den Ruf des Muezzins zum Freitagsgebet durchführen zu dürfen.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker nannte die Möglichkeit für die praktizierenden Muslime damals ein „Zeichen des Respekts“. Mittlerweile ist das Interesse für das Thema abgeebbt – doch haben muslimische Gemeinden knapp vier Monate später bislang Anträge gestellt und dürfen den Muezzin-Ruf ausführen?

Köln: Bislang gibt es keinen bewilligten Muezzin-Antrag

EXPRESS.de hat dafür bei der Stadt angefragt – die überraschende Antwort eines Sprechers: „Bislang liegen uns zwei Anträge von Moscheegemeinden vor, die allerdings noch nicht genehmigt sind. Die Namen oder Orte der Gemeinden können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.“ Weitere Moscheen hätten ihr Interesse bekundet und sich Informationen eingeholt. Aber gerade einmal zwei Gemeinden haben einen Antrag gestellt – bei 35 Moscheen in Köln.

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Eine davon war die Zentralmoschee in Ehrenfeld, die ihren Antrag bereits im November bei der Stadt einreichte. Auch dieser ist bislang nicht bewilligt worden. „Es fehlen weiterhin wichtige Dokumente“, sagte eine weitere Sprecherin der Stadt auf EXPRESS.de-Anfrage.

Ist das Projekt also gescheitert? Es scheint fast so, denn bislang üben sich die muslimischen Gemeinden offensichtlich in Zurückhaltung. Um den Antrag mit einer Zusage bewilligt zu bekommen, müssen die Gemeinden die umliegenden Nachbarn unter anderem mit Flyern über den Ruf des Muezzins informieren. Dieser darf dann auch nur freitags zwischen 12 Uhr und 15 Uhr und für maximal fünf Minuten die muslimischen Anhänger zum Gebet aufrufen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.