Hick-Hack um Open-Air-Bühne„Schrotty“ zofft sich mit Stadt Köln: Es geht um Alkohol

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Die Freiluftbühne auf der Vogelsanger Straße.

von Markus Krücken  (krue)

Köln – Es sollte eine wochenlange Open Air-Gaudi auf dem Schrottplatz an der Vogelsanger Straße sein: Mit vielen Highlights und Acts wie Kasalla, Gentleman, Bukahara und Patrice auf der Freiluftbühne. Als Lichtblick in der tristen Corona-Zeit für die Eventszene.

Doch nun setzte es für die Betreiber des „Schrotty“ um den langjährigen Kölner Gastronomen Yediyar Isik einen Nackenschlag.

„Trotz wochenlanger behördenübergreifender Abstimmung und genauer Umsetzung eines genehmigten Sicherheits-und Hygienekonzepts hält die zuständige Behörde der Stadt Köln ohne gesetzliche Grundlage die Ausschankgenehmigung für die Open-Air-Veranstaltungen auf dem ehemaligen Schrottplatzgelände zurück“, teilen die Betreiber mit.

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Und weiter: „Das innovative Konzept hatte im Vorfeld viel Zuspruch und Unterstützung aus der Kölner Politik-und Kulturlandschaft erhalten, und bei den ersten Konzerten herrschte auch ohne alkoholische Getränke eine stimmungsvolle Atmosphäre, die auf mehr hoffen ließ. Doch die fehlende Ausschankgenehmigung macht es dem Schrotty-Team und den Veranstaltern unmöglich, kostendeckend zu arbeiten, zumal aufgrund der besonderen Vorschriften ohnehin erheblicher Mehraufwand notwendig ist.“

Das Schrotty-Team attackiert vor allem das Ordnungsamt: „Ohne rechtliche Grundlage schreibt das Ordnungsamt den Kölnerinnen und Kölnern vor, wo und in welchem Rahmen sie Alkohol trinken dürfen. Das ist nicht nur ein Misstrauensvotum gegenüber den Kölner Bürgern, sondern ein massiver Eingriff in ihre Grundrechte. Was ist dafür die Rechtsgrundlage?”

Stadt Köln äußert sich zu Schrotty-Vorwürfen

Die Stadt Köln weist die Vorwürfe zurück. Auf EXPRESS-Nachfrage bei der Stadt antwortete ein Sprecher:

„Dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln liegen mehrere Lärm-Beschwerden in diesem Gebiet vor. Wegen des laufenden rechtlichen Verfahrens und aus Datenschutzgründen äußert sich das Amt nicht zum Einzelfall.

Allgemein kann das Amt für öffentliche Ordnung sagen, dass Alkoholausschank an eine Genehmigung gebunden ist. Diese muss beantragt werden. Den Antrag prüft die Fachabteilung und entscheidet darüber. Eine Ablehnung wird ausführlich rechtlich begründet.”

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Die Betreiber von Schrotty sind fassungslos.

Demnach seien die Anträge erst später gestellt worden – und zwar, nachdem bereits ausgeschenkt worden war.

Das Schrotty-Team beteuert, gegen keine Auflagen in Sachen Lärm verstoßen zu haben und sagt weiter: „Wir konnten den Antrag für die Ausschankgenehmigung nicht früher einreichen, da wir am Freitag um 18 Uhr erst die Baugenehmigung erhalten hatten. Wir warten bis heute auf den finalen Bescheid bzw. eine richtige Begründung.”