Falschparkende gehen vielen auf die Nerven. Der Kölner Mustafa Demirci (44) hat jetzt einen rigorosen Vorschlag.
Parkzoff geht weiterKölner mit rigorosem Vorschlag – „würde diese Personen zum Umdenken bringen“

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Einsatzkräfte prüfen, ob ein Pkw zu weit auf dem Gehweg steht (Symbolfoto).
Die einen beschweren sich über zu wenig Parkplätze, die anderen über diejenigen, die quer oder zu weit auf dem Gehweg parken. Der Kölner Park-Zoff nimmt kein Ende.
EXPRESS.de-Leserreporter Mustafa Demirci (44) hat sich dazu mit einem Vorschlag gemeldet und spricht sicher vielen aus der Seele, die sich über Park-Ignoranten aufregen.
Falschparken in Köln: Umdenken durch rigoroses Abschleppen
„Bitte einfach mal freitag-, samstagabends die Ringe ablaufen und sich einen Überblick verschaffen“, erklärt er. Konkret meint er ab Höhe Rudolfplatz bis zur Ecke Bismarckstraße und die Seitenstraßen, wie Ehrenstraße, Alte Wallstraße, Pfeilstraße, Palmstraße, Friesenwall.
Mustafa Demirci: „Rigoroses Abschleppen im Parkverbot sowie zum Teil auf den Bürgersteigen parkender Fahrzeuge würde diese Personen gegebenenfalls zum Umdenken bringen.“ Ganz nach dem Motto: Erst wenn es richtig ans Geld geht, ändert sich was. Immerhin kann eine Abschleppaktion allein mehrere hundert Euro kosten.
„Was ich da manchmal sehe, da kann ich nur den Kopf schütteln“, ärgert sich der 44-Jährige. Vor allem, wenn Fahrzeuge wieder auf dem Gehweg parken. Er habe auch schon Ordnungsamtsmitarbeiter, die an den Ringen im Auto saßen, angesprochen.
Demirci: „Die sagten, sie hätten damit nichts zu tun, haben es aber nicht mal an ihre zuständigen Kollegen weitergegeben.“ In Düsseldorf würde die Stadt deutlich härter durchgreifen.
Zuletzt hatte Leserreporter Peter Reuter (70) gegenüber EXPRESS.de Dampf abgelassen. Auch er findet, dass nicht hart genug durchgegriffen wird und regt sich unter anderem über Querparker auf.
Ihr regt euch auch über Falschparkende auf oder habt eine gute Idee, wie man dem Park-Irrsinn Herr werden könnte? Dann meldet euch bei uns!
Im absoluten Halteverbot kann immer abgeschleppt werden, im eingeschränkten nur bei vorliegender Verkehrsbehinderung. Heißt, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet oder andere Verkehrsteilnehmende behindert sind.
Eine Behinderung oder Gefährdung kann zum Beispiel bei einem Behindertenparkplatz sein oder wenn eine Feuerwehr- und Rettungswegzufahrt zugeparkt wurde. Das gilt aber auch im Fall einer Sammel- oder Mehrfachgarage, in die wegen eines davorstehenden Fahrzeugs niemand mehr ein- oder ausfahren kann.
Über die Stadt Köln kann man veranlassen, dass ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt wird. Der Verkehrsdienst überprüft dann vor Ort, ob eine Sicherstellung notwendig ist. Auch wenn dies nicht notwendig ist, kann man dennoch den Falschparker/die Falschparkerin melden.