Beim Snoop Dogg-Konzert in der Lanxess-Arena lag der Geruch von Marihuana in der Luft. Dabei gilt in der Arena Rauchverbot.
Snoop Dogg-KonzertGras-Geruch erfüllt Lanxess-Arena – so reagiert die Kölner Polizei
Er kam, sang und kiffte. Das Konzert von US-Rap-Star Snoop Dogg (51) in Köln war ein einziges Marihuana-Spektakel. Der Künstler kam schon mit dem Joint in der Hand auf die Bühne und zündete sich während des 80-minütigen Auftritts immer wieder Nachschub an.
Die 15.000 Fans in der Halle fühlten sich dadurch natürlich kräftig animiert. Joints, Zigaretten, E-Dampfer – es qualmte auf allen Tribünen, in den Logen und im Innenraum ohne Unterlass.
Snoop Dogg in Köln: Kiff-Alarm in Lanxess-Arena trotz Rauchverbot
Dabei untersagt die Hausordnung der Lanxess-Arena das ausdrücklich. „In der Arena herrscht generelles Rauchverbot“, heißt es dort in Paragraf 6. „Im Norden steht außerhalb der Arena (direkt an der Eingangszone) ein Raucherbereich zur Verfügung. Für das Dampfen von E-Zigaretten und ähnlichen Verdampfer-Geräten gilt ein Benutzungsverbot im gesamten Zuschauerraum der Arena. Im Foyer sowie im Raucherbereich darf gedampft werden.“
Arena-Sprecher Carsten Heling sagte auf EXPRESS.de-Nachfrage: „Es gab von uns eine offizielle Ansage an die Security. Wenn jemand direkt vor den Augen vom Sicherheitspersonal geraucht hat, wurde ihm das untersagt. Aber wenn sich die Menge vom Künstler angestiftet sieht, zum Joint zu greifen, ist das nicht annähernd möglich“.
Beim Konzert von Seeed habe es auch schon verstärkten Cannabis-Konsum gegeben, aber nicht in dieser Dimension. „Bei 99 Prozent aller Veranstaltungen können wir den Nichtraucherschutz problemlos durchziehen. Aber bei Snoop Dogg war es, als würde man versuchen, einen Waldbrand mit der Gießkanne zu löschen“, sagt die Arena.
„Marihuana ist nach aktuellem Gesetz eine verbotene Substanz und darf in Deutschland auch in kleinen Mengen nicht besessen werden“, stellt ein Polizeisprecher am Freitag klar. Der Sprecher weiter gegenüber EXPRESS.de: „Uns liegt aber bislang weder eine Beschwerde noch Anzeige vor.“