Der Tod von Anne M. (†66) bei der A3-Katastrophe 2020 wird kein Urteil nach sich ziehen. Die Hintergründe.
Tod von Anne M. (†66) in KölnDie Hintergründe zum A3-Paukenschlag – selbst Mutter und Schwester waren dafür
Damit hatte kaum jemand gerechnet: Der Prozess rund um das Betonplatten-Drama 2020 gegen drei Angeklagte vor dem Kölner Landgericht ist kurz vor Ende vorläufig eingestellt worden.
Am 13. November 2020 hatte sich eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand gelöst und war auf die Fahrbahn gefallen – genau auf das Auto der Kölnerin Anne M. (†66), die noch an der Unfallstelle verstarb. Die Einstellung des Verfahrens (gegen Geldauflage gegen die beiden Angeklagten) sorgte am Montag (16. Dezember 2024) für eine riesige Überraschung!
Nachricht um Einstellung des A3-Verfahrens sorgte am Montag für Wirbel
Mittlerweile hat sich das Landgericht in einem öffentlichen Statement zu den Gründen der Einstellung geäußert. Selbst die Mutter und die Schwester der Verstorbenen (traten als Nebenklägerinnen auf) seien demnach mittlerweile dafür gewesen, das Verfahren einzustellen.
Wichtig aus Sicht der Kammer: Die bisherige Beweisaufnahme während des Prozesses habe die Vorwürfe gegen die Angeklagten nicht erhärten können.
Die Kölner Staatsanwaltschaft warf einem Ingenieur (62) der Baufirma, die 2008 beim Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Köln-Dellbrück und dem Kreuz Köln-Ost die Schallschutzmauer montiert hatte, Totschlag durch Unterlassen vor.
Darüber hinaus wurde zwei ehemaligen Mitarbeitern (beide 59) des Landesbetriebs Straßen.NRW fahrlässige Tötung zur Last gelegt.
Aber: Es könne nun nicht nachweisbar sein, „dass die Angeklagten positive Kenntnis von der fehlenden Tagfähigkeit der Betonwand-Halterungen gehabt hätten. Der ursprünglich gegen den Oberbauleiter erhobene Anklagevorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes durch Unterlassen habe sich nicht bestätigt“, so ein Gerichtssprecher.
Dabei seien besonders die zwölf Jahre zwischen Montage und Unfall relevant, dazu die Vielzahl der im Nachgang zur Montage nicht vorgenommenen Überprüfungen durch Dritte sowie die Gegebenheiten einer Großbaustelle mit verschiedensten beteiligten Gewerken.
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Das Gericht ist der Auffassung, das öffentliche Interesse könne durch Zahlung der relativ hohen Geldbußen beseitigt werden.
Demnach muss der angeklagte Oberbauleiter 90.000 Euro zahlen, ein Mitarbeiter von Straßen.NRW 50.000 Euro. Bereits im November war das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau gegen Zahlung von 30.000 Euro eingestellt worden. Bei den Höhen der Geldauflagen kam die Kammer den Vorschlägen der Staatsanwaltschaft nach.
Noch ist die Einstellung des Verfahrens vorläufig, erst nach den fälligen Zahlungen der Angeklagten wird das Verfahren endgültig ohne Strafe beendet.