Kölner Weihnachtsmärkte geräumtZweimal Koffer-Alarm: Diese Strafen drohen – sogar Knast möglich

Bereits zweimal hat ein Sandkoffer zur Räumung eines Kölner Weihnachtsmarktes geführt. Ein Anwalt erklärt, welche Konsequenzen drohen.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Ein herumstehender Koffer, der scheinbar keinem gehört: In der derzeitigen Terror-Angst sind die meisten Menschen diesbezüglich sehr sensibilisiert und alarmieren direkt die Polizei. 

Nach den beiden Fällen auf Kölner Weihnachtsmärkten am Wochenende (14. und 15. Dezember 2024) fragen sich aber viele: Welche Konsequenzen drohen der Person, die den Koffer abgestellt hat?

Sandkoffer auf Weihnachtsmärkten in Köln abgestellt: Auch Knast droht

Auch, wenn sich in den Koffern in Köln zum Glück lediglich Sand befunden hat: Das Hinterlassen eines „Sandkoffers“ auf einem belebten Platz könne ohne weiteres als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB strafbar sein, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. 

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„Die Vorschrift erfasst auch Fälle, in denen der öffentliche Friede dadurch gestört wird, dass ein bevorstehender Sprengstoffanschlag nur vorgetäuscht wird“, so der Anwalt. Bei einer Verurteilung seien Freiheitsstrafen bis drei Jahren oder Geldstrafen möglich. 

Bei – wie in Köln – gravierenden Ausmaßen seien erfahrungsgemäß kurze Freiheitsstrafen denkbar, bei Ersttätern/-täterinnen mit Vollstreckungsaussetzung auf Bewährung.

Kempgens: „Rechtlich denkbar ist auch eine Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat.“ Voraussetzung (aber auch ausreichend) sei, erklärt der Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen, dass der/die Täter/Täterin zumindest in Kauf nimmt, dass der zurückgelassene Koffer als mögliche Bombe/Gefahr wahrgenommen wird. In den Kölner Fällen ermittelt jetzt der Staatsschutz.

Anwalt mit Blick auf Kölner Fälle: Auch zivilrechtliche Auswirkungen

„Aufgrund der aktuellen und allgemein bekannten Sicherheitsbedenken sowie Sicherungsmaßnahmen, wie Absperrungen, auf den Weihnachtsmärkten dürfte das regelmäßig der Fall sein“, sagt er und fügt hinzu: „Jedem, der bewusst einen ‚Attrappenkoffer‘ hinterlässt, weiß, dass dies zu Ängsten und Polizeieinsätzen führen kann.“ 

Gravierend seien auch die zivilrechtlichen Auswirkungen für den Täter oder die Täterin, erklärt Arndt Kempgens. Sie müssen nämlich nicht nur die erheblichen Einsatzkosten übernehmen, sondern auch Verdienstausfälle der Betreibenden der Weihnachtsmarktstände. 

Anwalt Kempgens: „Die können über Stundenumsätze und Ausfallzeiten recht zuverlässige Berechnungen erstellen und Kosten/Verdienstausfälle gegen ‚Sandkoffer-Absteller‘ geltend machen.“