Im Saisonendspurt entrollten einige FC-Fans ein Banner gegen Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Dafür hat der DFB den 1. FC Köln nun bestraft.
DFB hat sich gemeldetEkel-Banner gegen Reker: Das ist die Strafe für den FC
Seit zehn Jahren ist es das lästigste Thema rund um den 1. FC Köln: der Ausbau des Geißbockheims! Für einen Fan-Protest gegen die Stadt Köln wurde der Klub vom DFB nun bestraft.
Nachdem der FC zuletzt mit einem forschen Statement vorgeprescht war, reagierte Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (67) darauf gereizt. „In den Verhandlungen habe ich festgestellt, dass der FC Köln sich nicht leisten kann, was er gerne möchte“, sagte Reker unter anderem.
1. FC Köln muss für Banner gegen Henriette Reker blechen
Am 11. Mai 2024 entrollten einige FC-Fans beim emotionalen Last-Minute-Sieg gegen Union Berlin (3:2) auf der Südtribüne ein Plakat gegen die 67-Jährige.
Das Banner hatte die Aufschrift: „Henriette ist zwar keine GILF, aber wir f***en sie trotzdem“. Zur Erklärung: eine GILF („Granny I’d like to f**.“) ist eine Oma, mit der man gerne Geschlechtsverkehr hätte.
Eine, gelinde gesagt, nicht ganz so feine Art des Protests gegen die Stadtführung, die das Thema Geißbockheim seit Jahren blockiert.
Die FC-Bosse hatten sich im Nachhinein bei Reker entschuldigt, diese hatte die Entschuldigung aber nicht angenommen. „Ich bin eher enttäuscht über den Vorstand, dass er das hat geschehen lassen und wie er im Anschluss damit umgegangen ist“, sagte Reker im Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 25. Juni.
Das Banner hat für den FC jetzt weitere Folgen, der DFB sprach gegen den Klub eine Strafe aus. 17.000 Euro müssen die Kölner blechen, für das Plakat und vier Bengalische Feuer. Von einem „großflächigen Banner mit beleidigender Aufschrift am Innenraumzaun“ ist die Rede.
Zudem soll bei der Partie ein Zuschauer auf den Rasen gelaufen sein, dieser wurde allerdings schnell vom Ordnungsdienst abgeführt. 5600 Euro der Strafe darf der FC selber „für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da der Klub diesem bereits zustimmte. (tsc)